Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 29. Juni [[2006]] verabschiedete der deutsche Bundestag ein '''Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz''' (AGG). Dieses Gesetz geht im Kern zurück auf das Allgemeine [[w:Antidiskriminierungsgesetz|Antidiskriminierungsgesetz]] (ADG), das wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr im Jahre 2005 zustande kam.  
! colspan="2" | Basisdaten
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| Kurztitel: || Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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| Voller Titel: || Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung<br />des Grundsatzes der Gleichbehandlung
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| Typ: || Bundesgesetz
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| Rechtsmaterie: || Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
|----
| Geltungsbereich: || Bundesrepublik Deutschland
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| Abkürzung: || AGG
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| [[w:Fundstellennachweis|FNA]]: || noch keiner
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| Verkündungstag: || Noch nicht verkündet (geplant war 01.08.2006)
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| Aktuelle Fassung: || http://dip.bundestag.de/btd/16/020/1602022.pdf
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|}


Am 29. Juni 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz geht im Kern zurück auf das Allgemeine [[w:Antidiskriminierungsgesetz|Antidiskriminierungsgesetz]] (ADG), das in der 15. Legislaturperiode bereits erarbeitet und beraten wurde, aber infolge Diskontinuität nicht mehr im Jahre 2005 zustande kam.
Ausführliche Version in der [[w:Ausführliche Version in der Wikipedia. |Wikipedia]].
 
In Kürze tritt das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Der beabsichtigte Inkrafttretenstermin 1. August 2006 wird nicht eingehalten werden können.
 
Damit entstehen neue arbeitsrechtliche Vorschriften, die insbesondere Auswirkungen haben auf die Personalarbeit.
 
Gegenstand der rechtlichen Neuerungen sind konkrete Diskriminierungs-/Ungleichbehandlungs- und Benachteiligungs-Tatbestände:  Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter und Behinderung im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
 
Arbeitgeber und Personalverantwortliche haben sich künftig mit folgenden Fragen zu befassen:  Wer muss wie vor Diskriminierung geschützt werden (z.B. eigene freie Mitarbeiter/-innen)? -  Wo entsteht mittelbare / unmittelbare, bewusste / unbewusste / billigend in Kauf genommene Diskriminierung? Welches sind  Belästigungs- oder Benachteiligungsmerkmale; wie werden Benachteiligungen gerechtfertigt?
 
Auf juristischer Seite zu beachten sind insbesondere die den Arbeitgebern neu entstehenden Pflichten, Haftungsrisiken und  Entschädigungsansprüche: Diese Änderungen betreffen die  Schutz-, Organisations- und Maßnahmenpflichten des Arbeitgebers, die Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers, die Entschädigungsansprüche], auch einstweilige Verfügungsverfahren und nicht zuletzt das Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmer.
 
Das Gesetz ist mit den Stimmen der CDU, SPD und den Grünen beschlossen worden. Abgelehnt wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von der FDP und der Linkspartei mit jeweils gegensätzlicher Begründung.
 
Zu den wesentlichen Inhalten des AGG sei auf die Seite Allgemeines [[w:Antidiskriminierungsgesetz|Antidiskriminierungsgesetz]] (ADG) verwiesen.
 
Wichtige inhaltliche Änderungen des jetzigen AGG zum alten Entwurf des ADG sind folgende:
* Kirchenklausel
* Kein Kontrahierungszwang
* Neue Besonderheiten und Klarstellungen bei der Beweislast und beim Klagerecht der Gewerkschaften
* Einschränkungen des Verbandsklagerechts
* Keine mögliche Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter
 
Besonders umstritten ist die Ausklammerung des arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechts in § 2 Abs.4 AGG. Dies dürfte der Umsetzung der EU-Richtlinien im Arbeitsrecht zuwiderlaufen und einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie darstellen.
 
== Siehe auch ==
* [[w:Antidiskriminierungsgesetz|Antidiskriminierungsgesetz]]
 
== Weblinks ==
* http://www.bundestag.de/aktuell/themen/sitzung_kw26_3/index.html
* http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de


=== Homosexuelle Aspekte ===
Das Gesetz enthält rechtliche Neuerungen u.a. zu Diskriminierung und Benachteiligung wegen sexueller Identität im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
{{Rechtshinweis}}
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[[Kategorie:Recht]]
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[[Kategorie:Deutschland]]
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{{Aus der Wikipedia}}
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Version vom 8. November 2006, 22:13 Uhr

Am 29. Juni 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz geht im Kern zurück auf das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr im Jahre 2005 zustande kam.

Ausführliche Version in der Wikipedia.

Homosexuelle Aspekte

Das Gesetz enthält rechtliche Neuerungen u.a. zu Diskriminierung und Benachteiligung wegen sexueller Identität im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.


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