Diskussion:Regenbogenfamilie

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Im wikipedia-Artikel steht lapidar der folgende Passus:

"Während die Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich unverbindliche Kriterien aufstellen, die aber Teil der Berufsordnung von Ärzten darstellen, ist das Embryonenschutzgesetz zwingend rechtlicherseits als Bundesgesetz von Samenbanken zu beachten."

Was gibt es denn schlimmeres für einen Arzt als gegen die Richtlinie der Ärztekammer zu verstoßen und so sein Berufsrecht zu verlieren? Er darf dann gar nicht mehr praktizieren, weder als niedergelassener Arzt, noch im Krankenhaus als Arzt oder als Pflegekraft.

Außerdem bezweifle ich, daß es sich um eine Richtlinie der Bundesärztekammer handelt. Es ist afaik (mein Wissensstand ist nicht mehr aktuell, sondern von 1996) vielmehr - wie bei einer Sterilisation auch - eine Richtlinie der Landesärztekammer. Damals war dies nur in Hamburg und Schleswig-Holstein den Ärzten nach sorgfältiger Prüfung ihrem Gutdünken überlassen überall sonst ist es den Ärzten untersagt.

Das Embryonenschutzgesetz schützt nur Eizellen. Sperma (90% landet ohnehin im Klo) hat selbstverständlich keinen formalen Gesetzesschutz (Dies ist aber aus o.g. Gründen völlig irrelevant).

Der Workaround - ein guter Freund (vorzugsweise Gay) spendet aus Rainbow-Solidarität ein Gläschen - ist gefährlich aus folgendem Grund: Das BGB (es ist von 1895!!) kennt nicht den psychischen Vater/Väterin(i.e. Co-Mutter), sondern nur den biologischen und den rechtlichen (ersteres und letzteres kann weiblich sein, zweiters nicht). Geht die Ehe (Partnerschaft in Amtsdeutsch) auseinander, kann der rechtliche "Vater" sich zum juristischen "Scheinvater" mittels Vaterschaftsprozeß erklären lassen; kindes-unterhaltsverpflichtet ist dann der gutherzige "Gläschen-Spender" - nicht die Co-Mutter.

Die einzige Lösung ist eine artifizielle Insemination im Ausland (teuer).

-- Sophismos 20:49, 8. Aug. 2008 (CEST)