Tuntentaufe

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Die Tuntentaufe ist ein Initiationsritual der Tuntenwelt. Bei der Taufe wird der Tunte oder Boytunte ihr Name verliehen und sie offiziell in die Welt der Tunten eingeführt. Nach der Taufe gilt eine Tunte offiziell als getaufte Tunte nach dem Tuntengesetz (TuntG Art. 4). Boytunten kommen im veralteten Tuntengesetz nicht vor. Wenn die Taufe bei einem Schlösschen abgehalten wurde gelten die Täuflinge als Tunte des Schlösschens bzw. Sohn des Schlösschens. Nicht selten werden frisch getaufte Tunten und Boytunten nach der Taufe von einer oder auch mehreren Müttern und Vätern adoptiert.

Ritus

Durch das TuntG sind zwei Taufriten anerkannt, andere werden durch das Genealogieamt in der Regel geächtet. Im Winter 2013 wurde die Taufe der neuen Wege eingeführt. Damit sollte die Taufe Boytunten und Tunten gerecht werden.

Einfache Taufe

  • Eine mächtige Tunte der ein göttinnenwürdiger Name für einen Täufling einfällt, besprenkelt diesen mit Sekt und spricht den rituellen Taufspruch "Hiermit taufe ich Dich auf [Tuntenname]".
  • Im Anschluss gibt sie der frisch getauften Tunte einen persönlichen guten Wünsch mit auf den Weg.

Diese Art der Taufe wird seltener gewählt, da die so getauften Tunten dadurch keinen großen Auftritt haben.

Traditionelle Taufe - A mother, a daughter and another

  • Drei Tunten sind die Patinnen der Taufe: eine die bereits Mutter ist, eine die bereits Tochter ist und eine beliebige Dritte taufen den Täufling gemeinsam, in der Regel vor weiteren Anwesenden.
  • Sie besprenkeln den Täufling mit Sekt und sprechen gemeinsam oder eine stellvertretend für alle den rituellen Taufspruch "Hiermit taufen wir Dich auf [Tuntenname]". Wird der Spruch stellvertretend gesprochen, dann meistens von der Initiatorin, Namensgeberin oder potenziellen Mutter.
  • Alle Anwesenden bis auf den Täufling begleiten das Ende des Taufspruchs gemeinsam mit einem kurzen, falsettierten "Haaaaaaa!"-Chor.
  • Im Anschluss wird der frisch getauften Tunte von allen drei Patinnen je ein persönlicher guter Wunsch mit auf den Weg gegeben.

Taufe der neuen Wege

  • Drei Tunten oder Boytunten sind die Pat*innen der Taufe: Eine die bereits Mutter oder Vater ist, eine*r die bereits adoptiert ist und ein*e beliebige*r Dritte*r taufen den Täufling gemeinsam, in der Regel vor weiteren Anwesenden. Die alte Regel A mother, a daughter and another wird dabei sinngemäß erweitert als A mother, a brother and another, A father, a daughter and another und A father, a brother and another.
  • Sie besprenkeln den Täufling mit Sekt und sprechen gemeinsam oder eine*r stellvertretend für alle den rituellen Taufspruch "Hiermit taufen wir Dich auf [Boy*Tuntenname]". Wird der Spruch stellvertretend gesprochen, dann meistens von dem*der Initiator*in, Namensgeber*in oder dem*der potenziell Adoptierenden.
  • Alle Anwesenden bis auf den Täufling begleiten das Ende des Taufspruchs gemeinsam mit einem kurzen, falsettierten "Haaaaaaa!"-Chor.
  • Im Anschluss wird der frisch getauften Tunte von allen drei Patinnen je ein persönlicher guter Wunsch mit auf den Weg gegeben.

Übertaufe

Immer wieder kam es im Rahmen von Tuntentaufen zu Reibereien wegen zu schlimmer Namen oder wegen mehrere geplnater Taufen. Eine Möglichkeit wie diesem Phänomen begegenet wird ist die Übertaufe. Dabei taufen in der Regel mehr als drei Tunten einen neuen Namen und ein Teil des alten Namens bleibt erhalten. Umtaufen finden sowohl spontan als auch geplant statt und werden in der Regel in Rücksprache mit dem Täufling organisiert. Da ein Teil des alten Namens erhalten bleibt, stimmen die Ersttaufpat*innen meistens auch dem neuen Namen zu. Beispiele dafür sind Rosa Rüdiger-Renate Müller Luxemburg, Marc S. Heart und Zenzi Meter-Traktor.

Umtaufe

Eine weitere Praxis ist die Umtaufe, bei der dem Täufling ein gänzlich neuer Name gegeben wird. Umtaufen finden mitunter auch ohne Einverständnis seitens des Täuflings oder der Ersttaufpat*innen statt. Dadurch kommt es häufig zu Problemen mit wütenden Erstpat*innen. Findet sich kein Konsens werden Umtaufen mitunter auch als nicht legitim angesehen und ignoriert.

Die Taufgrätsche

Die auch nur als Grätsche bekannte Taufe ist ein zumeist von betrunkenen Tunten ausgeführt, die Zeit hatten sich in ihrer besten Gemütshaltung einzunisten und finstere Pläne zu schmieden. In der Regel grätschen mindestens zwei besoffene Trinen sektspritznderweise zusammen, feste Normen bestehen allerdings keine. Bei der Grätsche taufen die Grätschenden in eine andere Taufe hinein bevor oder während der eigentlich zu taufende Name gesprochen wird. Die Taufgrätsche besitzt zwar keinerlei Legitimation durch das Tuntengesetz, erfreut sich aber wachsender Beliebtheit. In der Regel sind die eingegrätschten Namen besonders grotesk oder schäbig (jedoch nicht einfallslos!) und sorgen so für Gesprächsstoff und Material für Um- und Übertaufen. Der entstehende Name ist am Ende häufig eine Kombination des eigentlich erdachten Namens und den gegrätschten Komponenten.

Als Erfinderinnen und Hauptvertreterinnen gelten Patsy, Dokti und Frau Wolf.

Ein Beispiel:

  • Taufpatinnen: "[...] hiermit taufen wir Dich auf den Namen:"
  • Grätschende, Sekt spritzend von der Seite hereinstürmend, hysterisch: "SYPHILIZA!!"
  • parallel, Taufpatinnen, verwirrt: "Christel Mett"

Grätsche für Zwischendurch

Gelegentlich werden auch spontane Taufen zwischendrin als Grätschen bezeichnet, auch ohne, dass direkt in ein Taufritual hineinoperiert wurde. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass durch solche Taufen auch namensgeberische Pläne durchkreuzt werden, weil die Jungtunte einfach von den Grätschenden weggetauft wird, bevor es zu einer ordentlichen Taufe kommen kann. Populär Beispiele zu diesem Thema finden sich im Zusammenhang mit der Nacht der schlimmen Taufen.

Problematik

Von einigen wird die Grätsche als höchst invasis empfunden und lässt zuweilen Taufpat*innen und Täuflinge verwirrt oder gar verärgert zurück. Um-, Über- und Selbsttaufen oder schlichtes Ignorieren sind daher im Umfeld von Taufgrätschen keine Seltenheit. Anhänger*innen des Grätschritus berufen sich häufig darauf, dass genau das der Sinn der Grätsche sei: Zu verwirren und althergebrachte, ritalisierte Strukturen aufzulösen und die Angelegenheit wie die Namensgebung wieder lockerer anzugehen (vgl. Ära des Tuntengesetzes). Kritiker*innen nach täuschten diese noblen Motive jedoch nicht darüber hinweg, dass dadurch ein dem Täufling eventuell unangenehmer Name populär wird. Beispiele dazu sind vorhanden und können beim Genealogie-Amt oder der Homowikibeauftragten angefragt werden.

Rechtliches

Tuntentaufen werden gemäß des TuntG durch das Genealogieamt dokumentiert und in einen Register eingetragen, damit der Überblick über die Verwandschaftsverhältnisse gewahrt bleibt und um verpönten Wildtaufen vorzubeugen. Damit sollen vorschnellen und inflationären Taufen unauthentischer Tunten entgegengewirkt und die Qualität der Taufe gewahrt werden.