Alibi-Ehe: Unterschied zwischen den Versionen
(Alibi-Ehe; Initialversion; Gründe für die Ächtung und die verschiedenen Motivationen) |
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Heutzutage ist die Hauptmotivation zur Alibi-Ehe der "einfache Weg zum Kind", der in Deutschland durch das Rechtsgut der [[w:Vaterschaftsvermutung]] des §1592 Ziff. 1 BGB gegeben ist: Sollte die Alibi-Frau zu irgendeiner Zeit der Alibi-Ehe von einem Dritten schwanger werden (getrennte Schlafzimmer mal vorausgesetzt), wird der Gay (er ist zweifelsohne nicht der biologische Vater) ohne jedwede Begründung, ohne jedweden Antrag und ohne jedwede Befragung/Überprüfung automatisch juristischer Vater des Kindes - selbst nach einer Scheidung, bei der allerdings der Scheidungsantrag ''nicht vor'' der Geburt des Kindes gestellt werden darf. Dieser Weg zum Kind über eine Alibi-Ehe ist im Vergleich zu einer Adoption eines Kindes innerhalb einer Lebenspartnerschaft der juristisch einfachste und billigste Weg - es ist ein juristischer Winkelzug. | Heutzutage ist die Hauptmotivation zur Alibi-Ehe der "einfache Weg zum Kind", der in Deutschland durch das Rechtsgut der [[w:Vaterschaftsvermutung]] des §1592 Ziff. 1 BGB gegeben ist: Sollte die Alibi-Frau zu irgendeiner Zeit der Alibi-Ehe von einem Dritten schwanger werden (getrennte Schlafzimmer mal vorausgesetzt), wird der Gay (er ist zweifelsohne nicht der biologische Vater) ohne jedwede Begründung, ohne jedweden Antrag und ohne jedwede Befragung/Überprüfung automatisch juristischer Vater des Kindes - selbst nach einer Scheidung, bei der allerdings der Scheidungsantrag ''nicht vor'' der Geburt des Kindes gestellt werden darf. Dieser Weg zum Kind über eine Alibi-Ehe ist im Vergleich zu einer Adoption eines Kindes innerhalb einer Lebenspartnerschaft der juristisch einfachste und billigste Weg - es ist ein juristischer Winkelzug. | ||
[[Kategorie: Familie]] |
Aktuelle Version vom 23. April 2010, 17:14 Uhr
Nichts ist in der Schwulenszene verrufener als die Institution der Alibi-Ehe.
Hierunter wird i.d.R. die Schein-Ehe eines Gays mit einer Hetero-Frau verstanden (In seltenen Fällen wird auch unter diesem Begriff die Schein-Ehe einer Lesbe mit einem Hetero-Mann bezeichnet; da diese Konstellation allerdings keinen Vorteil bringt, dürfte dieser Fall wirklich eine Ausnahme darstellen).
Argumente gegen eine Alibi-Ehe
Ein Gay, der eine Alibi-Ehe eingeht, wird Feigheit vor der heteronormativen Umwelt (i.e. der eigentliche "Feind") vorgeworfen. Bei vielen in der Schwulenszene ist dieser Gay, der mal eine Alibi-Ehe eingegangen ist, völlig unten durch. Das Eingehen einer Alibi-Ehe gilt als große Schande.
Motivationen zur Alibi-Ehe
Früher war die Hauptmotivation zur Alibi-Ehe ein gewisser Schutz vor Verfolgung, später dann ein Schutz vor Diskriminierung.
Da es in den Schwulen-Hochburgen Köln, Wien, Zürich und Frankfurt kaum noch Schwulen-Diskriminierung gibt, fällt gerade dort diese Motivation mehr und mehr weg. Trotzdem gibt es noch weiterhin in den Schwulen-Hochburgen Alibi-Ehen. Diesen liegt eine weitere Motivation zugrunde:
Heutzutage ist die Hauptmotivation zur Alibi-Ehe der "einfache Weg zum Kind", der in Deutschland durch das Rechtsgut der w:Vaterschaftsvermutung des §1592 Ziff. 1 BGB gegeben ist: Sollte die Alibi-Frau zu irgendeiner Zeit der Alibi-Ehe von einem Dritten schwanger werden (getrennte Schlafzimmer mal vorausgesetzt), wird der Gay (er ist zweifelsohne nicht der biologische Vater) ohne jedwede Begründung, ohne jedweden Antrag und ohne jedwede Befragung/Überprüfung automatisch juristischer Vater des Kindes - selbst nach einer Scheidung, bei der allerdings der Scheidungsantrag nicht vor der Geburt des Kindes gestellt werden darf. Dieser Weg zum Kind über eine Alibi-Ehe ist im Vergleich zu einer Adoption eines Kindes innerhalb einer Lebenspartnerschaft der juristisch einfachste und billigste Weg - es ist ein juristischer Winkelzug.