Homosexualität in Botsuana: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. März 2011, 13:23 Uhr
Illegalität
Homosexuelle Handlungen werden in Botsuana strafrechtlich nach Artikel 164 des Strafgesetzbuches mit Haftstrafen bis 7 Jahren geahndet. In den letzten Jahren erfolgten keine Verurteilungen aufgrund dieser Strafgesetze.
Antidiskriminierungsgesetze
In Botsuana wird die sexuelle Orientierung von Menschen bisher rechtlich durch kein allgemeines Verbot von Diskriminierung geschützt.
Anerkennung gleichteschlechtlicher Paare
Gleichgeschlechtliche Paare werden weder im Wege der Eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer Gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.
Gesellschaftliche Situation
Eine homosexuelle Community gibt es nur in kleinem Umfang in der Hauptstadt Gaborone. Die LGBT Organisation LEGABIBO setzt sich für eine Legalisierung homosexueller Handlungen im Lande ein. [1] [2]
Weblinks
- Tetu:Botswana guerre judiciaire contre la criminalisation de homosexualite (französisch)
- ILGA:State sponsored Homophobia (pdf-Dokument)