Lebenspartnerschaftsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' [http://www. | Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' [http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1115&Itemid=73 (LPartG)] ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''. | ||
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Aktuelle Version vom 23. November 2012, 18:54 Uhr
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
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