Vorlage:Bild-PD-alt-100: Unterschied zwischen den Versionen

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(http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-PD-alt-100)
 
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|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[w:Lichtbildwerk|Lichtbildwerk]] nötige [[w:Schöpfungshöhe|Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>) auf, um Leistungsschutz als [[w:Lichtbild|Lichtbild]] genießen zu können.
|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[w:Lichtbildwerk|Lichtbildwerk]] nötige [[w:Schöpfungshöhe|Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>) auf, um Leistungsschutz als [[w:Lichtbild|Lichtbild]] genießen zu können.
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Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
Damit diese Datei im Homowiki bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
* das Bild vor mehr als 100 Jahren '''hergestellt''' wurde und
* das Bild vor mehr als 100 Jahren '''hergestellt''' wurde und
* das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
* das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.

Aktuelle Version vom 11. Januar 2010, 23:51 Uhr

Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass das Homowiki trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.

Damit diese Datei im Homowiki bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass

  • das Bild vor mehr als 100 Jahren hergestellt wurde und
  • das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.