Lebenspartnerschaftsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''. | Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz''' [http://www.nachlass-rechtsfragen.de/Lebenspartnerschaftsgesetz.html (LPartG)] ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''. | ||
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Version vom 20. Februar 2009, 16:42 Uhr
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
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