Homosexualität in Botsuana: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. März 2011, 13:23 Uhr

Illegalität

Homosexuelle Handlungen werden in Botsuana strafrechtlich nach Artikel 164 des Strafgesetzbuches mit Haftstrafen bis 7 Jahren geahndet. In den letzten Jahren erfolgten keine Verurteilungen aufgrund dieser Strafgesetze.

Antidiskriminierungsgesetze

In Botsuana wird die sexuelle Orientierung von Menschen bisher rechtlich durch kein allgemeines Verbot von Diskriminierung geschützt.

Anerkennung gleichteschlechtlicher Paare

Gleichgeschlechtliche Paare werden weder im Wege der Eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer Gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.

Gesellschaftliche Situation

Eine homosexuelle Community gibt es nur in kleinem Umfang in der Hauptstadt Gaborone. Die LGBT Organisation LEGABIBO setzt sich für eine Legalisierung homosexueller Handlungen im Lande ein. [1] [2]


Weblinks

Einzelnachweise

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