Lebenspartnerschaftsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz'''  [http://www.nachlass-rechtsfragen.de/Lebenspartnerschaftsgesetz.html (LPartG)] ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''.  
Das ''Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft'' oder kurz '''Lebenspartnerschaftsgesetz'''  [http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=1115&Itemid=73 (LPartG)] ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer '''Lebenspartnerschaft'''.  


Ausführliche Version in der [[w:Lebenspartnerschaftsgesetz|Wikipedia]].
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Aktuelle Version vom 23. November 2012, 18:54 Uhr

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen des gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Ausführliche Version in der Wikipedia.


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