Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. November 2012, 18:58 Uhr
Am 29. Juni 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag ein [Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)]. Dieses Gesetz geht im Kern zurück auf das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr im Jahre 2005 zustande kam.
Ausführliche Version in der Wikipedia.
Homosexuelle Aspekte
Das Gesetz enthält rechtliche Neuerungen u.a. zu Diskriminierung und Benachteiligung wegen sexueller Identität im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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