Gleichgeschlechtliche Ehe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2016, 17:52 Uhr
Als gleichgeschlechtliche Ehe wird eine zivilrechtliche Verbindung zweier Menschen bezeichnet, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben. Neben der Eheschließung existieren in manchen Ländern andere Rechtsinstitute zur Anerkennung homosexueller Paare, insbesondere in Form der eingetragenen Partnerschaft.
Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, steuerliche Besonderheiten und Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder. Die gleichgeschlechtliche Ehe steht im Fokus der politischen Diskussion, im rein laizistisch-rechtlichen ebenso wie im religiösen Kontext, wo noch weitere Unterscheidungen Verheirateter und Nichtverheirateter hinzutreten.
Mit der „Öffnung der Ehe“ bzw. „Eheöffnung“, wie die Einführung eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird, geht neben der Gewährung gleicher Rechte und der vollen rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates vor allem auch eine Anerkennung sowie ein Ende der Diskriminierung in der Gesellschaft einher.
Die (europäischen) Niederlande ermöglichten gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land die Schließung einer Ehe. Derzeit (Stand:Jul 2016) ist gleichgeschlechtlichen Paaren in 21 Staaten (Argentinien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Irland, Island, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika, Uruguay, Dänemark, Neuseeland, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten die Eheschließung möglich. In weiteren Staaten wie Australien, Deutschland und Österreich gibt es derzeit Bemühungen, für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit zur Eheschließung zu schaffen. (Siehe dazu auch den Detailartikel Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare.)
Begriffsverwendung
Häufig werden umgangssprachlich statt des präzisen Begriffs „gleichgeschlechtliche Ehe“ die schwammigen Begriffe „Homo-Ehe“,[1] „lesbische Ehe“, „schwule Ehe“[2] und „homosexuelle Ehe“[3] verwendet, mit den daran haftenden Einschränkungen bzw. semantischen Problemen. Beispielsweise kann mit „Homo-Ehe“ sowohl die gleichgeschlechtliche Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft gemeint sein. Welche der beiden Möglichkeiten mit „Homo-Ehe“ letztlich genau gemeint ist, lässt sich dann nur mit Hintergrundwissen aus dem Zusammenhang erschließen. Der Ausdruck „lesbische Ehe“ umfasst keine Männerpaare. Der Ausdruck „schwule Ehe“ umfasst keine Frauenpaare. Der Ausdruck "homosexuelle Ehe" suggeriert, dass beide Ehepartner homosexuell seien. Es kann jedoch beispielsweise auch eine homosexuelle Frau mit einer bisexuellen Frau ein Ehepaar bilden, sodass „homosexuelle Ehe“ nicht unbedingt der treffendste Ausdruck ist.
Wenn die Erweiterung der Ehe von der Ehe zwischen Mann und Frau zur Ehe zwischen zwei Menschen ausgedrückt werden soll, so kann man von einer „geschlechtsunabhängigen Ehe“ (das Recht auf Eheschließung gilt für alle Paare unabhängig vom Geschlecht der Partner)[4], von einer „gleichberechtigten Ehe“ (alle Paare sind in gleicher Weise berechtigt eine Ehe zu schließen)[5] oder einer „Ehe für alle“ (alle Paare dürfen eine Ehe schließen)[6] sprechen. Diese Ausdrücke unterscheiden sich somit gegenüber dem Ausdruck „gleichgeschlechtliche Ehe“ dadurch, dass sie verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen unter einem Begriff zusammenfassen, wie es dem Gedanken der Gleichberechtigung aller Menschen entspricht. Seit der französischen Präsidentschaftswahl 2012, bei der die Öffnung der Ehe ein Wahlversprechen des Wahlsiegers François Hollande war, hat sich auch außerhalb Frankreichs für denjenigen Ehebegriff, der die verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehe zusammenfasst, der von François Hollande geprägte Ausdruck „Ehe für alle“ („mariage pour tous“) mehr und mehr durchgesetzt.[7][8]
International werden für die gleichgeschlechtliche Ehe meist die englischen Ausdrücke „same-sex marriage“, „gay marriage“ oder die französischen Ausdrücke „mariage gay“, „mariage homosexuel“ verwendet.[9][10][11][12]
Länder und Regionen mit gleichgeschlechtlicher Ehe
Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über diejenigen Länder und Teilgebiete von Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Paare bereits das Recht auf zivile Eheschließung haben bzw. bald haben werden.
Land | in Kraft | Beschluss | durch | Bemerkungen | |
---|---|---|---|---|---|
1 | Vorlage:NLD | 01.04.2001[13][14][15] | 21.12.2000 | Parlament |
|
2 | Vorlage:BEL | 01.06.2003[16] | 13.02.2003 | Parlament | |
3 | Vorlage:ESP | 03.07.2005[17] | 01.07.2005 | Parlament | |
4 | Vorlage:CAN | 20.07.2005[18] | 20.07.2005 | Parlament |
|
5 | Vorlage:ZAF | 30.11.2006[19] | 28.11.2006 | Parlament | |
6 | Vorlage:NOR | 01.01.2009[20] | 27.06.2008 | Parlament | |
7 | Vorlage:SWE | 01.05.2009[21] | 01.04.2009 | Parlament | |
8 | Vorlage:PRT | 05.06.2010[22] | 17.05.2010 | Parlament | |
9 | Vorlage:ISL | 27.06.2010[25] | 11.06.2010 | Parlament | |
10 | Vorlage:ARG | 22.07.2010[26] | 21.07.2010 | Parlament | |
11 | Vorlage:DNK | 15.06.2012[27] | 12.06.2012 | Parlament | * Auf den Färöern sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht möglich. |
12 | Vorlage:BRA | 16.05.2013[28] | 14.05.2013 | Gericht |
|
13 | Vorlage:FRA | 18.05.2013[29] | 17.05.2013 | Parlament | |
14 | Vorlage:URY | 05.08.2013[30] | 03.05.2013 | Parlament | |
15 | Vorlage:NZL | 19.08.2013[31] | 19.04.2013 | Parlament |
|
16 | Vorlage:GBR | 13.03.2014[32][33][34] | 17.07.2013 | Parlament |
|
17 | Vorlage:LUX | 01.01.2015[35] | 04.07.2014 | Parlament | |
18 | Vorlage:MEX | 12.06.2015[36] | 12.06.2015 | Gericht |
|
19 | Vorlage:USA | 26.06.2015[37] | 26.06.2015 | Gericht |
|
20 | Vorlage:IRL | 16.11.2015[38] | 29.10.2015 | Parlament |
|
21 | Vorlage:COL | 08.04.2016[39] | 08.04.2016 | Gericht |
|
Land | in Kraft | Beschluss | durch | |
---|---|---|---|---|
1 | Vorlage:Israel | 21.11.2006[40] | 21.11.2006 | Gericht |
2 | Vorlage:Malta | 14.04.2014[41][42] | 14.04.2014 | Parlament |
- In Kolumbien trat am 20. Juni 2013 ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. Juli 2011 in Kraft, nach dem gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen, dieselben Rechte gewährt werden müssen wie Eheleuten. Aus dem Urteil geht jedoch nicht hervor, ob dies bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare nun ebenfalls das Recht auf Eheschließung haben oder nur das Recht auf eingetragene Partnerschaften, die mit denselben Rechten wie Ehen ausgestattet sind. Die Rechtslage in Kolumbien ist derzeit unklar.[43][44]
Historische Entwicklung und Initiativen zur Einführung
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist ein relativ junges Phänomen, das erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts ermöglicht wurde. Zuvor (20. Jahrhundert) gab es lediglich eingetragene Partnerschaften, die Dänemark als erstes Land der Welt im Jahr 1989 einführte. Das erste Land der Welt, welches die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubte, waren die Niederlande im Jahr 2001. In den folgenden Jahren kamen immer mehr Länder hinzu, die eingetragene Partnerschaften bzw. die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt haben. Für die Zukunft ist eine deutliche Zunahme der Zahl derjenigen Länder zu erwarten, die gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung ermöglichen. Vor allem in Europa, Lateinamerika sowie in der sonstigen westlichen Welt sind eine Vielzahl von Staaten diesbezüglich aufgeschlossen.
In diesem Abschnitt werden geographisch nach Kontinenten geordnet weltweit die historischen Entwicklungen in denjenigen Ländern genauer beschrieben, in denen das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung entweder bereits besteht oder bald bestehen wird bzw. in denen es zumindest Initiativen zur Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung gibt. Wenn es weder eine staatliche Anerkennung in einem bestimmten Land gibt, noch ausreichende Informationen zur Meinung der jeweiligen Bevölkerung vorliegen, werden diese Staaten nicht aufgelistet.
Europa
In Europa sind es derzeit vor allem west- und nordeuropäische Länder, in denen gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung haben. In vielen mitteleuropäischen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, Österreich und Schweiz, dürfen gleichgeschlechtliche Paare derzeit nur eingetragene Partnerschaften schließen. Dort gab und gibt es jedoch bereits einige Initiativen zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen. In Ost- und Südosteuropa erhalten gleichgeschlechtliche Partnerschaften dagegen vorwiegend überhaupt keine rechtliche Anerkennung und aufgrund der im Vergleich zur nordwesteuropäischen Bevölkerung homophoberen Bevölkerung in Ost- und Südosteuropa haben es Initiativen zur rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in Ost- und Südosteuropa deutlich schwerer. Zusammenfassend sind hinsichtlich der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Europa sowohl ein West-Ost-Gefälle als auch ein Nord-Süd-Gefälle erkennbar.
In der Europäischen Union gilt, dass in einem Mitgliedstaat, in dem Paaren die Schließung einer Ehe und/oder Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft möglich ist, Eheurkunden und Partnerschaftsurkunden die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurden, in Hinsicht der Personenfreizügigkeit anerkennt werden. Der nicht freizügigkeitsberechtigte Partner hat ein Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Zuerkennung darüber hinausgehender Rechte obliegt der ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten.[45]
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bislang kein Recht für gleichgeschlechtliche Paare auf Eheschließung anerkannt hat, entwickelte sich seine Rechtsprechung über die Jahrzehnte hin zu einer freundlicheren Haltung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren. Dies wurde zuletzt in einem Urteil deutlich, in dem eine Klage eines österreichischen Paares abgewiesen wurde, das auf das Recht zur Eingehung einer Ehe geklagt hatte. Mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft in Österreich (→ Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz (EPG)) acht Jahre nach der Klageerhebung seien wesentliche Argumente der Kläger nicht mehr zutreffend. Gleichzeitig erkannte der Gerichtshof aber an, dass die Standards der europäischen Länder in diesem Bereich sich fortentwickeln. So verwarf er seine bisherige Argumentation, nach der gleichgeschlechtliche Paare kein „Familienleben“ sondern nur „Privatleben“ führen, und befand, dass Vorlage:Art. EMRK (Respekt für Familienleben) mit Vorlage:Art. EMRK (Diskriminierungsverbot) vereinbar sei, so dass sich andere mögliche Fälle ergeben könnten, in denen gleichgeschlechtliche Paare sich auf Vorlage:Art. EMRK berufen könnten.[46][47]
Bei einer Umfrage innerhalb der EU aus dem Jahre 2006 mit dem Thema Befürworten Sie gleichgeschlechtliche Ehen? ergab sich eine durchschnittliche Zustimmung von 44 %. Dabei gab es die größte Zustimmung in den Niederlanden mit 82 %, gefolgt von Schweden mit 71 %. Deutschland lag mit 52 % Zustimmung auf Platz sieben, Österreich mit 49 % auf Platz acht. In Polen, Griechenland, Bulgarien, und Rumänien lag die Zustimmung allerdings bei unter 20 %. Bei der Frage, ob auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare befürwortet werden, waren die Werte durchgehend niedriger.[48]
Seitdem ist die Zustimmung deutlich gestiegen. Führend unter den sieben untersuchten Ländern sind laut einer YouGov-Umfrage vom 6. Januar 2013 Schweden und Dänemark mit jeweils 79 % Zustimmung. Auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare werden der Umfrage zufolge in sechs der sieben Länder mehrheitlich befürwortet.[49]
Albanien
In Albanien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 29. Juli 2009 kündigte der damalige Premierminister Sali Berisha an, dass seine Regierung die Öffnung der Ehe beabsichtige.[50][51] Der Ankündigung folgten jedoch keine Taten, da der Regierung im Parlament die für die Eheöffnung nötige Stimmenmehrheit fehlte.[52]
Andorra
In Andorra haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 31. März 2014 brachte die Sozialdemokratische Partei einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe ins Parlament ein.[53][54][55] Am 29. Mai 2014 stimmte eine Mehrheit im Parlament jedoch gegen die Öffnung der Ehe.[56]
Belgien
In Belgien haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Als zweites Land der Welt öffnete Belgien im Jahr 2003 die Ehe.[57]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ifop | 29.05.2013[58] | 71 % | 29 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 77 % | 20 % |
Bulgarien
In Bulgarien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Artikel 46 der bulgarischen Verfassung definiert die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Für die Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung ist somit eine Verfassungsänderung notwendig.[60]
Im Jahr 2012 sagte der ehemalige bulgarische Premierminister Boyko Borisov, dass für die Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung die Gesellschaft zunächst die Bereitschaft dazu zeigen müsse.[61]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 17% | 68 % |
Dänemark
In Dänemark, mit Ausnahme der Färöer, haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Nachdem Dänemark bereits 1989 als erstes Land überhaupt die standesamtliche Verbindung gleichgeschlechtlicher Paare („registrierte Partnerschaften“) zugelassen hatte, stimmte das Parlament am 7. Juni 2012 mit einer klaren Mehrheit (85 gegen 24 Stimmen) für ein Gesetz, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet und hier auch kirchliche Trauungen legalisiert. Es war von Manu Sareen, Minister für Gleichstellung und Kirche und Minister für nordische Zusammenarbeit in der Regierung von Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt, eingebracht worden. Die Neuregelung, die am 15. Juni 2012 in Kraft trat, gilt für alle Mitglieder der Volkskirche. Gleichgeschlechtliche Ehen werden zukünftig auch dem Wort nach als „Ehen“ eingestuft anstatt als „registrierte Partnerschaften“. Dennoch können Pastoren individuell homosexuelle Eheschließungen ablehnen.[62][63]
Das Parlament Grönlands stimmte am 26. Mai 2015 einstimmig einer Resolution zur Teilnahme am dänischen Ehegesetz in seiner aktuellen Version zu.[64]
Im Parlament Dänemarks fand am 26. Mai 2015 die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Anwendung der derzeit in Dänemark geltenden Fassung des Ehegesetzes auf Grönland statt. Aufgrund der Parlamentswahlen im Juni 2015 wurde der Gesetzentwurf hinfällig und am 29. Oktober 2015 erneut eingebracht. Die erste Lesung fand am 5. November 2015 statt.[65] Das Gesetz zur Eheöffnung in Grönland wurde am 1. April 2016 rechtskräftig.[66]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
YouGov | 27.12.2012[67] | 79 % | 16 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 87 % | 9 % |
Deutschland
In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland nur eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft schließen, welche im Vergleich zur Zivilehe mit den gleichen Pflichten, aber weniger Rechten ausgestattet ist.
Seit dem 23. Juli 2008 ist es allerdings ausnahmsweise möglich, dass, wenn in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe ein Partner sein Geschlecht ändert, die Ehe nach deutschem Recht weiterhin Bestand hat, obwohl beide Partner dann das gleiche Geschlecht haben. Die Ehe darf nach der ersatzlosen Streichung des Vorlage:§ Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz ungeschmälert fortgeführt werden.[68] Dieser rechtliche Sonderfall wird von Befürwortern der gleichgeschlechtlichen Ehe häufig als ein Argument für die generelle Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland angeführt.
SPD,[69] Bündnis 90/Die Grünen,[70] Die Linke[71] und FDP[72][73] fordern die Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.[74] Die Piratenpartei fordert die Abschaffung der Zivilehe bei gleichzeitiger Öffnung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare sowie die Öffnung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für mehr als zwei Personen.[75] CDU und CSU lehnen eine Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare strikt ab, wollen gleichgeschlechtliche Lebenspartner gegenüber Eheleuten weiterhin schlechter stellen und lehnen jede weitere rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ab.[76][77]
Im April 2010 brachte der Senat von Berlin einen Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundesrat ein.[78] Dieser scheiterte jedoch am Widerstand der von CDU, CSU und FDP regierten Bundesländer.[79] Im Anschluss daran brachte Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2010 einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in den Bundestag ein.[80] Dieser scheiterte jedoch im Bundestag am Widerstand von CDU, CSU und FDP.[81] Auch mehrere weitere Versuche von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke zur weiteren Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe oder der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare scheiterten am Widerstand von CDU, CSU und FDP.[82][83] Die FDP begründete ihr regelmäßiges Stimmverhalten gegen die Öffnung der Zivilehe und gegen die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften damit, dass die Treue zum Koalitionspartner CDU/CSU wichtiger sei als die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare.[84][85]
Im Juni 2011 beschloss das Bundesland Hamburg mit den Stimmen von SPD, den Grün-Alternative Liste Hamburg und der Partei Die Linke, eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare zu starten. CDU und FDP stimmten dagegen.[86] Am 29. Juni 2011 brachte Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundestag ein, der nur von Die Linke unterstützt wurde.[87] Am 28. Juni 2012 wurde im Bundestag über einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts abgestimmt. Bei 260 Ja-Stimmen zu 309 Nein-Stimmen wurde die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP abgelehnt.[88] Wieder begründete die FDP ihr Abstimmverhalten gegen die Öffnung der Zivilehe damit, dass die Treue zum Koalitionspartner CDU/CSU wichtiger sei als die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare.[89]
Nach der Bundestagswahl 2013 konnte die SPD gegenüber CDU und CSU in den Koalitionsverhandlungen weder die Öffnung der Ehe noch die rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe durchsetzen, obwohl die SPD zuvor im Wahlkampf mit dem Slogan „100 % Gleichstellung nur mit uns“ geworben hatte.[90][91] Somit findet man im aktuell geltenden Koalitionsvertrag, welcher der großen Koalition zwischen den derzeitigen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD zugrunde liegt, weder eine explizite Vereinbarung für die Öffnung der Ehe noch eine explizite Vereinbarung für die rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.[92] Noch während der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hatte die Partei Die Linke am 23. Oktober 2013 einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe in den Bundestag eingebracht.[93] Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum des Bundestags am 19. Dezember 2013 in die Ausschüsse des Bundestages überwiesen.[94] Es ist unklar, ob der Gesetzentwurf, sobald er die Ausschüsse wieder verlässt und zur letzten Abstimmung wieder dem Plenum des Bundestags vorgelegt wird, eine Mehrheit finden wird. Im Wesentlichen hängt das Zustandekommen der Öffnung der Ehe vom Abstimmungsverhalten der SPD ab, da CDU und CSU voraussichtlich dagegen und Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen voraussichtlich dafür stimmen werden. Ob gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland also über diese Abstimmung im Bundestag in naher Zukunft das Recht auf Eheschließung erhalten, hängt davon ab, wie wichtig der SPD die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare tatsächlich ist und wie wichtig der SPD ihr Wahlversprechen „100 % Gleichstellung nur mit uns“ tatsächlich war. Es ist auch denkbar, dass die SPD gemeinsam mit CDU und CSU den Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe über lange Zeit in den Ausschüssen blockiert und gar nicht erst zur Abstimmung im Plenum freigibt, was ebenfalls bedeuten würde, dass gleichgeschlechtliche Paare in naher Zukunft keine Ehe schließen könnten.
Artikel 6 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes stellt Ehe und Familie zwar unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Juli 2002 geurteilt, dass der Schutz der Ehe nicht in Gefahr ist, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner gleiche Rechte erhielten:
Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.[95]
Am 7. Juli 2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht noch schärfer:
Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.[96]
Am 19. Februar 2013 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils zum Sukzessivadoptionsrecht zudem klar, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern eine Familie darstellen, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verfassung unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung steht:
Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.[97]
In der Begründung des Urteils vom 19. Februar 2013 findet sich zudem folgende Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht es als einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung ansieht, wenn gleichgeschlechtliche Paare nicht exakt dieselben adoptionsrechtlichen Möglichkeiten erhalten wie verschiedengeschlechtliche Paare:
Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.[97]
Neben den oben erwähnten Urteilen gab es in den letzten Jahren noch vier weitere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner in einzelnen Rechtsbereichen.[98][99][100][101]
Jedem dieser Gleichstellungsurteile ging eine Blockade der entsprechenden Gleichstellung seitens CDU, CSU und FDP im Bundestag voraus (siehe oben), so dass das Bundesverfassungsgericht die jeweilige Gleichstellung per Urteil erzwingen musste. Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU und CSU behaupten dagegen öffentlich weiterhin entgegen der seit mehr als elf Jahren geltenden, verbindlichen und oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass man wegen des besonderen Schutzes von Ehe und Familie in Artikel 6 Absatz 1 der Verfassung gleichgeschlechtliche Lebenspartner rechtlich nicht mit Eheleuten gleichstellen könne.[102][103][104][105][106]
Aufgrund der klaren Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten gleichgeschlechtlicher Paare sind sich zahlreiche Verfassungsrechtsexperten sicher, dass das Bundesverfassungsgericht der Öffnung der Ehe aus verfassungsrechtlicher Sicht zustimmen würde.[107][108] CDU, CSU und FDP behaupten dagegen, dass zur Öffnung der Ehe eine vorherige Verfassungsänderung nötig sei.[109]
Nach dem erfolgreichen Verfassungsreferendum im katholischen Irland, das dazu führte, dass die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehet, hat eine dahingehende Diskussion auch in Deutschland erneut begonnen. → Siehe hierzu: Reaktionen in Deutschland auf das irische Referendum zur gleichgeschlechtlichen Ehe
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Angus Reid | 10.10.2006[48] | 52 % | 48 % |
YouGov | 06.01.2013[110] | 66 % | 24 % |
Ipsos | 21.05.2013[111] | 67 % | 20 % |
Ifop | 29.05.2013[112] | 74 % | 26 % |
Emnid | 23.02.2014[113] | 68 % | 27 % |
Estland
In Estland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung, es besteht jedoch die Möglichkeit eine Partnerschaft eintragen zulassen.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
ASi | 13.09.2012[114] | 34 % | 60 % |
Finnland
In Finnland haben gleichgeschlechtliche Paare noch kein Recht auf Eheschließung.
Im September 2013 startete eine Unterschriftensammlung der Organisation Tahdon 2013 mit dem Ziel, über eine Volksinitiative einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Ehegesetzes in das Parlament einzubringen. Die Aktivisten sammelten bei ihrer Kampagne über 160.000 Unterschriften.[115]
Der Entwurf wurde am 13. Dezember 2013 in das Parlament eingebracht; die erste Lesung fand am 20. Februar 2014 statt. Im Justizausschuss fand am 25. Juni 2014 eine Abstimmung statt, in der der Entwurf mit 10 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde. Der Bericht, mit der Empfehlung an das Plenum, das Gesetzesvorhaben zu verwerfen, wurde am 20. November 2014 veröffentlicht. In einer Parlamentsabstimmung am 28. November 2014 wurde der Bericht jedoch mit 105 zu 92 Stimmen abgewiesen. Der Gesetzesentwurf wurde am 3. Dezember 2014 vom Großen Ausschuss und am folgenden Tag nochmals vom Plenum beraten. Am 12. Dezember 2014 wurde der Gesetzentwurf in einer Parlamentsabstimmung mit 101 zu 90 Stimmen angenommen. Das Gesetz[116] wird am 1. März 2017 in Kraft treten.[117]
Damit das reformierte Ehegesetz seine Wirkung entfalten und tatsächlich auf gleichgeschlechtliche Paare angewandt werden kann, müssen jedoch noch Rahmengesetze verabschiedet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 15. Oktober 2015 in das Parlament eingebracht. Die erste Lesung fand am 22. Oktober 2015 statt.[118] Eine Parlamentsabstimmung zu den Rahmengesetzen wird für frühestens Frühjahr 2016Vorlage:Zukunft erwartet.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Taloustutkimus | 13.05.2014[119] | 65 % | 27 % |
Frankreich
In Frankreich haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Das Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Ehe ermöglicht, trat am 19. Mai 2013 in Kraft. Das erste gleichgeschlechtliche Paar schloss am 29. Mai 2013 in Montpellier die Ehe.[120] Dabei war Gleichstellungsministerin Najat Vallaud-Belkacem anwesend, allerdings nicht in offizieller Funktion, sondern als Freundin des Paares.[121]
2011 hatte das Verfassungsgericht in Paris entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstoße, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verwehren. Gleichzeitig sei dem Gesetzgeber freigestellt, ob sie gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglichen wolle. Die konservative Regierung unter dem Staatsoberhaupt Nicolas Sarkozy hatte sich jedoch stets dagegen ausgesprochen.[122][123]
Die Präsidentschaftswahlen im Mai 2012 gewann François Hollande, der im Wahlkampf versprochen hatte, die gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen.[124] Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der zudem ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht beinhaltete, wurde im November 2012 vom Kabinett verabschiedet[125] und am 12. Februar 2013 in der Nationalversammlung beschlossen. Am 9. April 2013 stimmten auch die Abgeordneten des Senats, in dem die Regierungsparteien über die Mehrheit verfügen, für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.[126]
Die übrigen Teilgesetze, darunter auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht, wurden einen Tag später beschlossen. Eine zweite Lesung des Gesetzes im Parlament erfolgte im Mai 2013.[127]
Das Vorhaben sorgte jedoch für Kontroversen in der Öffentlichkeit. Als Hintergrund wurde auf eine seit der Französischen Revolution bestehende Spaltung des Landes in Anhänger und Gegner der Monarchie und der Rechte der katholischen Kirche verwiesen.[128] Im Januar 2013 demonstrierten zwischen 300.000 (laut Polizei) und 800.000 (laut der demonstrierenden Organisation) Menschen gegen die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.[129] Kurz darauf demonstrierten 125.000 (Polizei) / 400.000 (Organisation) Menschen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.[130] Zwischen den Abstimmungen in den verschiedenen Kammern gab es weitere Protestaktionen der Gegner des Projektes, u. a. eine weitere Massendemonstration Ende März in Paris,[131] die je nach Quelle zwischen 300.000 (Polizei) und 1,4 Millionen (Organisation) Personen versammelte.[132]
Am 12. Februar 2013 nahm die Nationalversammlung das Gesetz zur Eheöffnung und das Recht gleichgeschlechtlicher Ehepaare, Kinder zu adoptieren, mit einer Mehrheit von 329:229 Stimmen an.[133]
Die bürgerlichen Parteien stimmten nahezu geschlossen dagegen.
Am 12. April stimmte auch der französische Senat mit einer Mehrheit von 171:165 dem Gesetz mit kleineren Änderungen zu.[134] Daraufhin wurde die modifizierte Gesetzesvorlage erneut der französischen Nationalversammlung vorgelegt. Diese nahm das Gesetz am 23. April 2013 erneut, diesmal mit einer Mehrheit von 331:225 Stimmen, an.[135]
Am 17. Mai 2013 unterzeichnete Präsident François Hollande das Gesetz (Promulgation), am 18. Mai wurde es im Journal officiel veröffentlicht.[136] Da im Gesetz kein besonderes Datum des Inkrafttretens genannt wurde, trat es, wie in Frankreich üblich, am Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Das Gesetz modifiziert zugleich das internationale Privatrecht Frankreichs dahingehend, dass eine Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts in Frankreich auch dann geschlossen werden kann, wenn nur das Recht eines Staates, dem einer der beiden Nupturienten angehört oder in dem er seinen Wohnsitz hat, die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt.[137] Nach einem Urteil der Cour d'appel de Chambéry vom 22. Oktober 2013[138] gilt dies auch für Nupturienten, die einem Staat angehören, mit welchem Frankreich ein (grundsätzlich vorrangiges) bilaterales Abkommen über das auf Eheschließungen anwendbare Recht geschlossen hat (wie etwa Marokko); die stark umstrittene Entscheidung, gegen die noch im Dezember 2014 78 französische Juristen in einem offenen Brief protestiert hatten,[139] wurde inzwischen höchstrichterlich durch die Cour de cassation bestätigt.[140]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ifop | 29.05.2013[58] | 52 % | 48 % |
BVA | 26.04.2014[141] | 55 % | 42 % |
Ifop | 15.11.2014[142] | 68 % | 32 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 67 % | 31 % |
Griechenland
In Griechenland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung. Am 23. Dezember 2015 beschloss das griechische Parlament die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften für Homosexuelle[143][144].
Im Jahr 2008 entdeckte die Organisation OLKE, die für die Rechte von Schwulen und Lesben in Griechenland kämpft, dass im griechischen Ehegesetz nur von "Personen", nicht aber von einer Verschiedengeschlechtlichkeit als Voraussetzung für eine Eheschließung die Rede ist. Daraufhin vollzog der Bürgermeister von Tilos, Anastasios Aliferis, am 3. Juni 2008 gleichgeschlechtliche Eheschließungen. Diese Ehen wurden jedoch nur wenig später von griechischen Gerichten für nichtig erklärt.[145]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Kapa Research | 20.09.2010[146] | 39 % | 52 % |
Focus Bari | 12.05.2015[147] | 56 % | 35 % |
Irland
In Irland haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Im Januar 2015 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf zu einer Verfassungsreform in das Parlament ein. Nachdem das Repräsentantenhaus dem Entwurf am 11. März 2015 zugestimmt hatte, wurde er am 27. März 2015 mit 29 zu 3 Stimmen auch vom Senat angenommen.[148] Verfassungsänderungen bedürfen neben der Zustimmung des Parlaments auch der Zustimmung des Volkes. Ein Referendum wurde am 22. Mai 2015 abgehalten und der Gesetzentwurf dabei mit 62,1 % angenommen.[149] Der Präsident unterzeichnete den Gesetzentwurf am 29. August 2015.
Ein von der Regierung erarbeiteter Gesetzentwurf zur Änderung des Ehegesetzes, um der verfassungsrechtlichen Definition der Ehe Wirkung zu verleihen, wurde am 23. September 2015 in das Parlament eingebracht. Die Zustimmung durch das Repräsentantenhaus erfolgte am 7. Oktober 2015. Der Senat stimmte am 22. Oktober 2015 zu. Die Presidential Commission, die Vertretung des Präsidenten bei dessen Abwesenheit, unterzeichnete den Gesetzentwurf am 29. Oktober 2015. Das Gesetz trat zum 16. November 2015 in Kraft.[150]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Red C | 21.02.2014[151] | 76 % | 19 % |
Island
In Island haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Am 11. Juni 2010 stimmte das isländische Parlament einstimmig einem Gesetz zur Öffnung der Ehe zu. Nach Ratifizierung durch den Staatspräsidenten trat es am 27. Juni in Kraft.[152]
Italien
In Italien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 15. März 2013 brachten einzelne Abgeordnete zwei Gesetzesentwürfe zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Senat ein. Ein dritter Entwurf wurde am 5. April 2013 eingebracht. Die Beratungen durch die zuständigen Ausschüsse wurden am 18. Juni 2013 aufgenommen.[153][154][155]
Im Februar 2015 entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung nicht aus der Verfassung abgeleitet werden kann.[156] Im Februar 2016 stimmte der italienische Senat, im Mai des gleichen Jahres die Abgeordnetenkammer für die Einführung von eingetragenen Partnerschaften. Gleichgeschlechtliche Paare werden damit u. a. im Namensrecht, Erbrecht und beim Bezug von Sozialleistungen mit Ehepaaren gleichgestellt.[157]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ifop | 29.05.2013[58] | 42 % | 58 % |
Demos | 14.10.2014[158] | 55 % | 42 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 55 % | 35 % |
Kroatien
In Kroatien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Gleichgeschlechtliche Paare haben seit dem 5. August 2014 die Möglichkeit eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen, welche mit den gleichen Pflichten und Rechten wie die Zivilehe ausgestattet ist. Die einzige Ausnahme bildet die Adoption von Kindern. Jedoch ist der sog. Partnerschafts-Vormund der Stiefkindadoption ähnlich.
Am 1. Dezember 2013 stimmten bei einem von der Organisation "Im Namen der Familie" initiierten Volksentscheid etwa zwei Drittel der Wähler für und etwa ein Drittel der Wähler gegen die verfassungsrechtliche Definition der Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau. Knapp 38 % der kroatischen wahlberechtigten Bevölkerung beteiligten sich an diesem Volksentscheid.[159] Damit die Verfassungsänderung in Kraft tritt, müssen zwei Drittel der Abgeordneten des kroatischen Parlaments noch für diese Verfassungsänderung stimmen. Im Parlament gibt es jedoch erheblichen Widerstand gegen die Verfassungsänderung. Umstritten ist ebenfalls die Frage, ob Volksentscheide über Verfassungsänderungen in Kroatien nur bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 50 % gültig sind.[160]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Pilar's barometer | 04.06.2014[161] | 17 % | 61 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 37 % | 54 % |
Luxemburg
In Luxemburg haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Am 18. Juni 2014 beschloss das luxemburgische Parlament die Öffnung der Ehe mit 56 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen. Alle Regierungsparteien sowie die christlich-demokratische Oppositionspartei stimmten für die Eheöffnung.[162]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Politmonitor | 10.03.2013[163] | 82 % | 17 % |
Malta
In Malta haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen werden von Malta jedoch seit April 2014 anerkannt.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
MaltaToday | 05.06.2012[164] | 46 % | 51 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 65 % | 29 % |
Niederlande
In den Niederlanden und ihren drei Besonderen Gemeinden in der Karibik haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung. In den karibischen Ländern des Königreichs – Aruba, Curaçao und Sint Maarten – kann die gleichgeschlechtliche Ehe zwar nicht geschlossen werden, innerhalb des Königreichs geschlossene Ehen müssen laut eines Gerichtsurteils des Hohen Rates aus 2007 aber anerkannt werden.[165]
Als erstes Land der Welt öffneten die Niederlande mit dem Gesetz zur Öffnung der Ehe (Wet openstelling huwelijk) vom 21. Dezember 2000 die Ehe. Der Gesetzentwurf wurde während der zweiten Legislaturperiode des aus PvdA, VVD und D66 bestehenden “violetten Kabinetts” vorgeschlagen. In beiden Kammern der Generalstaaten stimmten zusätzlich SP und GroenLinks dafür und die christlichen Parteien CDA, RPF/GPV und SGP dagegen. In der Zweiten Kammer stimmten jedoch drei Mitglieder von CDA für und ein Mitglied von PvdA gegen den Entwurf.[166] Das Gesetz trat zum 1. April 2001 in Kraft.[63] Für die Besonderen Gemeinden wurde in 2010 beschlossen, dass die gleichgeschlechtliche Ehe nach der Auflösung der Niederländischen Antillen ebenfalls dort gelten soll.[167] Ein entsprechendes Gesetz wurde im selben Jahr erlassen und trat am 10. Oktober 2012 in Kraft.[168][169]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ifop | 29.05.2013[58] | 85 % | 15 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 91 % | 7 % |
Norwegen
In Norwegen haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Am 11. Juni 2008 beschloss das norwegische Parlament ein Gesetz zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat.[63][170][171]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ipsos | 18.06.2013[172] | 78 % | 17 % |
Österreich
In Österreich haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 20. November 2013 brachte die Partei Die Grünen – Die Grüne Alternative einen Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Nationalrat ein. Die erste Lesung fand am 17. Dezember 2013 statt. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Entwurf an den Justizausschuss weitergeleitet, welcher am 25. Juni 2014 die weitere Beratung vorläufig aussetzte.[173]
Am 12. Juni 2014 brachte die Partei NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum einen Gesetzentwurf in den Nationalrat ein. Die erste Lesung fand am 24. September 2014 statt.[174]
Ein Entschließungsantrag der Partei Die Grünen - Die Grüne Alternative wurde am 18. Juni 2015 mit 110 zu 26 Stimmen vom Nationalrat abgelehnt.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Market-Institut Linz | 03.11.2013[175] | 61 % | 33 % |
Market/ORF | 21.05.2014[176] | 73 % | 24 % |
Portugal
In Portugal haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Im Oktober 2008 brachte die sozialistische Partei Bloco de Esquerda ein Gesetz zur Öffnung der Ehe ein.[177] Die Vorlage wurde jedoch im Parlament abgelehnt.[178]
Im März 2009 kündigte die Regierung Portugals an, dass sie die Öffnung der Ehe unterstützen werde, wenn sie im Herbst wiedergewählt wird.[179]
Am 17. Dezember 2009 wurde bekannt, dass die derzeitige Regierung Portugals einen Gesetzentwurf vorbereitet hat, der gleichgeschlechtliche Ehen ermöglichen soll.[180]
Am 8. Januar 2010 in Erster Lesung und am 12. Februar 2010 in Zweiter Lesung nahm das Parlament in Lissabon das Gesetz an.[181] Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs sieht eine Öffnung der standesamtlichen Ehe für Schwule und Lesben vor, klammert aber weiterhin das gleiche Adoptionsrecht wie für Hetero-Ehepaare aus.[182]
Den Gesetzentwurf legte Mitte März 2010 der Staatspräsident Aníbal Cavaco Silva dem Verfassungsgericht vor und schickte vier von fünf Artikeln des Gesetzes wegen möglicher Verfassungswidrigkeit an das portugiesische Verfassungsgericht zur Prüfung.[183] Dabei ließ er nur den Artikel, der die Adoption für die gleichgeschlechtliche Ehe ausschließen soll nicht verfassungsrechtlich überprüfen.
Am 9. April 2010 erklärte das Verfassungsgericht die vorgelegten Artikel für verfassungskonform und am 17. Mai wurde das Gesetz von Staatspräsident Silva unterzeichnet.[184]
Es trat am 31. Mai 2010 in Kraft, nachdem es im amtlichen Gesetzblatt veröffentlicht wurde.[185]
Unterdessen war ein lesbisches Paar vor dem Verfassungsgericht des Landes gescheitert. Es hatte im Juli 2007 ein Verfahren eröffnet, um auf die Öffnung der Ehe zu klagen.[186] Im Jahre 2004 wurde ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung in die Verfassung aufgenommen.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Eurosondagem | 11.01.2010[187] | 45,5 % | 49,5 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 61 % | 33 % |
Schweden
In Schweden haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Ein entsprechender Beschluss des Reichstages trat am 1. Mai 2009 in Kraft. Die im Reichstag vertretenen Parteien waren mit Ausnahme der Christdemokraten für die Änderung im Ehegesetz. Am 1. April 2009 stimmte das Parlament dem Gesetz mit 261 zu 22 Stimmen zu.[188]
In Schweden kann die Ehe auch juristisch verbindlich in der Kirche geschlossen werden. Deshalb war ein Beschluss der evangelisch-lutherischen Schwedischen Kirche erforderlich. Die Kirche hatte sich schon früher für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren eingesetzt,[189][190] die Segnung einer eingetragenen Partnerschaft war ebenfalls möglich. Im Oktober 2009 stimmte eine Mehrheit (176 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen) im Kirchenparlament für die Öffnung der kirchlichen Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare, die seit dem 1. November 2009 in jeder Kirchengemeinde die Ehe eingehen können.[191]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ipsos | 18.06.2013[112] | 81 % | 14 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 90 % | 7 % |
Schweiz
In der Schweiz haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Jedoch ist es seit 2005 möglich, dass zwei Personen verschiedenen Geschlechts nach geltender Rechtsprechung in der Schweiz eine Ehe weiterführen dürfen, sofern ein Partner sein Geschlecht ändert und aus einem bis dahin verschiedengeschlechtlichen Ehepaar rechtlich ein gleichgeschlechtliches Ehepaar wird.
Am 5. Dezember 2013 brachte die Grünliberale Partei Schweiz einen Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (bei gleichzeitiger Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare) in den Nationalrat ein. Der Justizausschuss empfahl am 20. Februar 2015 die Annahme des Gesetzesvorhabens.[192]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ifop | 29.05.2013[58] | 63 % | 37 % |
Slowakei
In der Slowakei haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 4. Juni 2014 beschloss das slowakische Parlament, die gleichgeschlechtliche Ehe in der Verfassung zu verbieten. 102 Abgeordnete stimmten für die Verfassungsänderung, 18 waren dagegen. Die Verfassungsänderung legt die Ehe in der Verfassung als einen Bund zwischen Mann und Frau fest und wurde von der regierenden sozialdemokratischen Partei Smer-SD des Ministerpräsidenten Robert Fico in Zusammenarbeit mit der größten Oppositionspartei des Landes, der katholisch-konservativen KDH, verfasst. Die beiden Parteien wollten eine öffentliche Debatte vermeiden und berieten von Mai 2014 bis Anfang Juni 2014 stets hinter verschlossenen Türen über die Verfassungsänderung. Eine öffentliche Anhörung fand nicht statt. Vertretern von anderen Parteien wurden erst wenige Stunden vor der Debatte in einem Parlamentsausschuss eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt.[193][194]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 24 % | 69 % |
Slowenien
In Slowenien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 15. Dezember 2014 wurde ein Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in das Parlament eingebracht. Die erste Lesung fand am 16. Januar 2015 statt. Am 10. Februar 2015 empfahl der Ausschuss für Arbeit, Familie, Soziale Angelegenheiten und Behinderte den Entwurf anzunehmen. Die Zustimmung der Nationalversammlung erfolgte am 3. März 2015 in zweiter Lesung mit 51 zu 28 Stimmen. Am 10. März 2015 stimmte der Nationalrat mit 23 zu 14 Stimmen dafür, kein Veto einzulegen.[195]
Um ein Referendum zu erwirken, müssen innerhalb 35 Tagen 40.000 Unterschriften gesammelt werden. Ein Antrag zur Durchführung einer Unterschriftenaktion wurde am 10. März 2015 in das Parlament eingebracht. Am 23. März 2015 startete die Bürgerinitiative für Familie und Kinderrechte eine Petition, die am 26. April 2015 abgeschlossen werden sollte. Ebenfalls am 23. März 2015 reichte eine Gruppe von 23 Abgeordneten eine Resolution, mit dem Ziel ein Referendum zu verhindern, in die Nationalversammlung ein. Diese Resolution wurde am 26. März 2015 mit 53 zu 21 Stimmen angenommen. Die gestartete Unterschriftenaktion wurde damit vorzeitig abgebrochen.
Das Verfassungsgericht urteilte am 22. Oktober 2015, dass das Parlament mit der Entscheidung ein etwaiges Referendum für verfassungswidrig zu erklären, seine Kompetenzen überschritten hat. Die Kompetenz zu entscheiden, ob ein Referendum gegen Artikel 90 der Verfassung verstößt, obliegt allein dem Verfassungsgericht. Ein solches Urteil kann es allerdings erst aussprechen nachdem ein Referendum stattfand.[196] In der am 20. Dezember 2015 durchgeführten Volksabstimmung sprachen sich rund 63 % der Abstimmenden gegen das Gesetz aus, das erforderliche Quorum von 342800 Nein-Stimmen wurde ebenfalls erreicht.[197]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Delo Stik | 16.02.2015[198] | 59 % | 37 % |
Spanien
In Spanien haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Im April 2004 startete die damals frisch gewählte spanische Regierung, angeführt von der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) und Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero, eine Kampagne und ein Gesetzesvorhaben für die Öffnung der Ehe und das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.[199] Das Vorhaben der spanischen Regierung traf auf heftigen Widerstand seitens der römisch-katholischen Kirche, welche der spanischen Regierung vorwarf einen Angriff auf die Kirche und auf traditionelle Werte zu starten, Ehe und Familie zu schwächen und zu beschädigen, Menschen unglücklich zu machen und das Wohl der gesamten Gesellschaft zu gefährden. Die römisch-katholische Kirche forderte gläubige Menschen in Spanien auf Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben zu leisten.[200] Im ganzen Land gab es Massenproteste mit Tausenden von Menschen gegen das Gesetzesvorhaben, aber auch Demonstrationen für das Gesetzesvorhaben.[201] Laut einer damaligen Umfrage vom Juni 2005 waren 75 % der Spanier daraufhin der Ansicht, dass die Kirche den Bezug zur sozialen Realität verloren hat[202] und 66 % der Spanier sprachen sich für und nur 26 % gegen die Öffnung der Ehe aus.[203]
Am 30. Juni 2005 beschloss das spanische Parlament schließlich mit 187 Ja-Stimmen, 147 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare. Drei Tage später am 3. Juli 2005 trat das Gesetz in Kraft und gleichgeschlechtliche Paare dürfen seitdem in Spanien heiraten und Kinder adoptieren.[204]
Die konservative Opposition in Form der spanischen Volkspartei (PP) reichte am 30. September 2005 eine Klage vor dem spanischen Verfassungsgericht gegen das neue Ehegesetz ein. Im Oktober 2005 beschloss das Verfassungsgericht die Klage zu prüfen,[205] urteilte jedoch gut sieben Jahre später, im November 2012, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls das Recht auf Eheschließung und das Recht auf Adoption von Kindern haben.[206]
Am 27. Juni 2007 gab das spanische Justizministerium bekannt, dass in den zwei Jahren seit Einführung des Gesetzes 3.340 Paare geheiratet haben. Tatsächlich könnte diese Zahl dreifach höher liegen, weil die Daten der nicht-informatisierten Kommunen sowie diejenigen der Autonomen Gemeinschaft Baskenland nicht berücksichtigt werden konnten. Nach Angaben des Ministeriums waren von diesen 3.340 Ehen 2.375 solche zwischen Männern und 965 zwischen Frauen. Madrid ist die autonome Region, in der die höchste Zahl registriert wurde (1.060), gefolgt von Katalonien (871), Andalusien (399), Valencia (263), Balearische Inseln (116), Asturien (101), Kastilien und Leon, (89); Aragon (86), Kanarische Inseln (83), Murcia (61), Kastilien–La Mancha (56), Extremadura (54), Galicien (31), Kantabrien (28), Navarra (25) und La Rioja (13).
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Ifop | 29.05.2013[58] | 71 % | 29 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 84 % | 10 % |
Tschechien
In Tschechien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung. Jedoch haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit ihre Partnerschaft eintragen zu lassen.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
CVVM | 09.06.2014[207] | 45 % | 48 % |
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 57 % | 36 % |
Ungarn
In Ungarn haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Seit dem 1. Januar 2012 ist die Ehe in der ungarischen Verfassung explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Für die Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung in Ungarn ist somit eine Verfassungsänderung notwendig.[208]
Am 29. Juni 2015 brachte die Oppositionspartei Magyar Liberális Párt Gesetzentwürfe zur Änderung des Ehegesetzes und der Verfassung in das Parlament ein.[209][210]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Eurobarometer | Mai/Juni 2015[59] | 39 % | 53 % |
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich haben gleichgeschlechtliche Paare in England, Wales und Schottland das Recht auf Eheschließung. In Nordirland haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Im September 2011 kündigte die britische Gleichstellungsministerin Lynne Featherstone an, die Ehe werde im Vereinigten Königreich innerhalb der nächsten vier Jahre geöffnet.[211] Im März 2012 stellte Featherstone den Gesetzentwurf zur Eheöffnung für England und Wales der Öffentlichkeit vor,[212] der am 5. Februar 2013 im House of Commons mit 400 zu 175 Stimmen deutlich angenommen wurde.[213] Am 4. Juni 2013 stimmte auch das britische House of Lords dem Gesetzesentwurf zu,[214] worauf das neue Gesetz von der Königin am 17. Juli 2013 unterzeichnet wurde.[215] Die Artikel des Gesetzes treten schrittweise in Kraft. Der Artikel, der die Eheschließung ermöglicht, trat am 13. März 2014 in Kraft.
Das schottische Parlament hat die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe am 4. Februar 2014 beschlossen.[216] Das Gesetz trat am 16. Dezember 2014 in Kraft. Im April 2016 wurde die Gleichgeschlechtliche Ehe auf der Isle of Man erlaubt.[217]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
BBC Radio 5 | 28.03.2014[218] | 68 % | 26 % |
Zypern
In Zypern haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
SIGMALIVE | 17.02.2014[219] | 39 % | 58 % |
Amerika
In vielen Staaten Amerikas wird über das Thema der Eheöffnung für homosexuelle Paare diskutiert. Insgesamt haben bisher sechs Länder (Kanada, Argentinien, Brasilien, Uruguay, die Vereinigten Staaten und Kolumbien) und einige Bundesstaaten Mexikos die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.
Argentinien
In Argentinien haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Am 16. November 2009 erhielt das erste gleichgeschlechtliche Paar in der Hauptstadt Buenos Aires einen Trauschein, nachdem es erfolgreich vor Gericht geklagt hatte und die Stadt auf eine Berufung verzichtete.[220] Die eigentliche Trauung wurde zwar wenig später von einem anderen Gericht aufgeschoben, jedoch erhielt das Paar Ende Dezember in der Stadt Ushuaia in der Provinz Tierra del Fuego doch noch die Möglichkeit, die Ehe rechtskräftig zu schließen.[221] Es handelt sich damit um die erste gleichgeschlechtliche Ehe in Lateinamerika.
Im Mai 2010 befürwortete das argentinische Parlament[222] und im Juli 2010 der argentinische Senat ein Gesetz zur landesweiten Eheöffnung.[223]
Brasilien
In Brasilien haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
In Brasilien wurde seit 2011 die Eheöffnung parlamentarisch beraten. 171 Abgeordnete und Senatoren unter Führung des Sozialisten Jean Wyllys, dem ersten bekennenden schwulen Parlamentarier des Landes, hatten eine Initiative zur Öffnung der Ehe und zum Ende der Diskriminierung von Schwulen und Lesben gestartet.[224] Am 25. Oktober 2011 urteilte der Oberste Gerichtshof in Brasília, eine gleichgeschlechtliche Ehe einem lesbischen Paar zu gewähren.[225]
Am 14. Mai 2013 gab der Nationale Justizrat (Conselho Nacional de Justiça) bekannt, dass gleichgeschlechtlichen Paaren landesweit das Recht auf Eheschließung zusteht. Die Entscheidung trat zum 16. Mai 2013 in Kraft. Die Ämter wurden vom Gericht angewiesen, gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung nicht mehr zu verweigern.
Vor der Eheöffnung im ganzen Land gab es bereits Eheöffnungen durch Gerichtsentscheidungen in zahlreichen Teilgebieten Brasiliens, wie die folgende Tabelle aufzeigt.
Teilgebiet | Typ | in Kraft | Beschluss | |
---|---|---|---|---|
1 | Alagoas | Bundesstaat | 06.01.2012 | 06.01.2012 |
2 | Sergipe | Bundesstaat | 15.07.2012 | 05.07.2012 |
3 | Espírito Santo | Bundesstaat | 15.08.2012 | 15.08.2012 |
4 | Bahia | Bundesstaat | 26.11.2012 | 04.10.2012 |
5 | Distrito Federal do Brasil | Bundesdistrikt | 01.12.2012 | 01.12.2012 |
6 | Piauí | Bundesstaat | 17.12.2012 | 14.12.2012 |
7 | São Paulo | Bundesstaat | 20.12.2012 | 18.12.2012 |
8 | Ceará | Bundesstaat | 15.03.2013 | 07.03.2013 |
9 | Mato Grosso do Sul | Bundesstaat | 02.04.2013 | 25.03.2013 |
10 | Paraná | Bundesstaat | 03.04.2013 | 26.03.2013 |
11 | Rio de Janeiro | Bundesstaat | 19.04.2013 | 18.04.2013 |
12 | Rondônia | Bundesstaat | 26.04.2013 | 26.04.2013 |
13 | Santa Catarina | Bundesstaat | 29.04.2013 | 29.04.2013 |
14 | Paraíba | Bundesstaat | 29.04.2013 | 29.04.2013 |
Chile
In Chile haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Im Dezember 2014 wurde ein Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in das Parlament eingebracht.[226]
2012 wurde eine Klage bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eingereicht. Im Februar 2015 verkündete die Regierung, das derzeitige Ehegesetz nicht verteidigen zu wollen.[227]
Kanada
In Kanada haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Das Gesetz Bill C-38[228] zur Eheöffnung wurde am 28. Juni 2005 im kanadischen Unterhaus und am 19. Juli 2005 im kanadischen Senat verabschiedet. Das Gesetz trat am 20. Juli 2005 in Kraft.[229]
Vor der Eheöffnung im ganzen Land gab es bereits Eheöffnungen durch Gerichtsentscheidungen in zahlreichen Teilgebieten Kanadas, wie die folgende Tabelle aufzeigt.
Teilgebiet | Typ | in Kraft | Beschluss | durch | |
---|---|---|---|---|---|
1 | Ontario | Provinz | 10.06.2003 | 10.06.2003 | Gericht |
2 | British Columbia | Provinz | 08.07.2003 | 08.07.2003 | Gericht |
3 | Québec | Provinz | 19.03.2004 | 19.03.2004 | Gericht |
4 | Yukon | Territorium | 14.07.2004 | 14.07.2004 | Gericht |
5 | Manitoba | Provinz | 16.09.2004 | 16.09.2004 | Gericht |
6 | Nova Scotia | Provinz | 24.09.2004 | 24.09.2004 | Gericht |
7 | Saskatchewan | Provinz | 05.11.2004 | 05.11.2004 | Gericht |
8 | Newfoundland and Labrador | Provinz | 21.12.2004 | 21.12.2004 | Gericht |
9 | New Brunswick | Provinz | 23.06.2005 | 23.06.2005 | Gericht |
Kolumbien
In Kolumbien haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Am 26. Juli 2011 entschied das Verfassungsgericht von Kolumbien, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht darauf haben ihre Partnerschaft mit denselben Rechten und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche Paare auch eintragen zu lassen und das Parlament von Kolumbien wurde durch das höchstgerichtliche Urteil verpflichtet bis 20. Juni 2013 ein Gesetz zu verabschieden, welches gleichgeschlechtlichen Paaren dies ermöglicht. Würde das Parlament das Urteil nicht bis zum 20. Juni 2013 umsetzen, hätten gleichgeschlechtliche Paare in Kolumbien automatisch das Recht, bei einem Notar oder Richter ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Jedoch spezifizierte das Verfassungsgericht von Kolumbien dabei nicht, ob gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung haben.[230][231][232]
Eine Gesetzesvorlage zur gleichgeschlechtlichen Ehe wurde im April 2013 abgelehnt.[232] Im September 2013 trugen die ersten gleichgeschlechtlichen Paare ihre Partnerschaft mit in Form einer Ehe ein.[233] Einige der ersten Ehen wurden jedoch von Gerichten annulliert.[234] Im April 2016 bestätigte das Verfassungsgericht in einer weiteren Grundsatzentscheidung die sofortige landesweite Eheöffnung.[235]
Mexiko
In Mexiko haben gleichgeschlechtliche Paare in Coahuila, Quintana Roo und dem Hauptstadtbezirk das Recht auf Eheschließung.
Das Familienrecht obliegt den Bundesstaaten. Es gibt kein die Ehe regulierendes Bundesgesetz.
Gleichgeschlechtliche Ehen können im Gebiet von Mexiko-Stadt seit 4. März 2010 geschlossen werden.[236] Weithin gibt es die gleichgeschlechtliche Ehe im Bundesstaat Quintana Roo, seit September 2014 im Bundesstaat Coahuila[237], seit Juni 2015 im Bundesstaat Chihuahua[238] und seit Dezember 2015 im Bundesstaat Nayarit.[239]
Uruguay
In Uruguay haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Die Senatorin Margarita Percovich von der Breiten Front, die sich im Jahr 2007 bereits erfolgreich für die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften eingesetzt hatte, kündigte im Mai 2009 an, ein Gesetz zur Öffnung der Ehe ins Parlament einzubringen.[240] Dieser Vorstoß wurde 2011 vom Abgeordneten Sebastián Sabini von der regierenden Partei der Breiten Front mit einem Gesetzentwurf vorangetrieben.[224] Am 12. Dezember 2012 wurde der Gesetzentwurf zur Eheöffnung mit breiter Mehrheit im Parlament angenommen.[241]
Am 10. April 2013 stimmte nach dem Senat auch das Unterhaus mit einer breiten Mehrheit dem Gesetz zu.[242]
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Mangels einer eindeutigen Regelung im Bundesrecht oblag die Entscheidung über gleichgeschlechtliche Ehen in den USA den einzelnen Bundesstaaten, weshalb sich die rechtliche Situation je nach Staat stark unterschied, bevor der US-amerikanische Supreme Court am 26. Juni 2015 die gleichgeschlechtliche Ehe in allen Bundesstaaten für verfassungmäßig erklärt hat.[243][244]
Mit Stand Anfang März hatten bereits 37 Staaten sowie die Hauptstadt Washington, D.C. gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht; die Situation konnte sich durch zahlreiche Gerichtsverfahren jedoch schnell wieder ändern. Demgegenüber bestand ein generelles Verbot, welches fast immer auch Eingetragene Partnerschaften einschließt und in den einzelnen Verfassungen einiger Staaten verankert ist, fast nur noch im klassischen Bible Belt und den dünn besiedelten Staaten der Great Plains. Solche Verbote wurden jedoch nichtig, wenn ein Gericht entschied, dass dies gegen die Bundesverfassung verstößt, was in zahlreichen Fällen auch geschah.
Nur wenige (neben der Hauptstadt nur elf), meist urban geprägte und allgemein sehr liberale Staaten haben die Ehe durch einen Parlamentsbeschluss oder Volksentscheid geöffnet; in den anderen ist dies das Ergebnis einer Gerichtsentscheidung.[245] Die Staaten wehrten sich hier zumeist sehr stark, so dass die Klagen – mit einem relativ klaren Tenor, dass das Verbot gegen die US-Verfassung verstoße – fast durchweg bis zu den Bundesberufungsgerichten durch die Instanzen wanderten, welche die zweithöchste gerichtliche Ebene darstellen.[246]
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA vom 26. Juni 2015 fiel ein endgültiges Urteil für die Öffnung der Ehe in den gesamten USA.[247][248] Der US-amerikanische Supreme Court erklärte das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in einer 5–4-Entscheidung für unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, der im 14. Zusatzartikel der Verfassung festgeschrieben ist, und damit für verfassungwidrig.[249] Damit muss von nun an jeder der fünfzig Bundesstaaten die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare im eigenen Bundesstaat sowie die Anerkennung anderswo geschlossener Ehen garantieren.
Im Durchschnitt der USA werden gleichgeschlechtliche Ehen seit etwa 2011 von einer Mehrheit der Bevölkerung unterstützt, wobei sich die Ergebnisse in den verschiedenen Bundesstaaten stark unterscheiden.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Gallup | 17.03.1996[250] | 27 % | 68 % |
Gallup | 09.02.1999[250] | 35 % | 62 % |
Gallup | 04.05.2004[250] | 42 % | 55 % |
Gallup | 25.08.2005[250] | 37 % | 59 % |
Gallup | 11.05.2006[250] | 39 % | 58 % |
Gallup | 13.05.2007[250] | 46 % | 53 % |
Gallup | 11.05.2008[250] | 40 % | 56 % |
Gallup | 10.05.2009[250] | 40 % | 57 % |
Gallup | 06.05.2010[250] | 44 % | 53 % |
Gallup | 08.05.2011[250] | 53 % | 44 % |
Gallup | 18.12.2011[250] | 48 % | 48 % |
Gallup | 06.05.2012[250] | 50 % | 48 % |
Gallup | 29.11.2012[250] | 53 % | 46 % |
Washington Post/ABC | 10.03.2013[251] | 58 % | 36 % |
Gallup | 07.05.2013[250] | 53 % | 45 % |
Gallup | 14.07.2013[250] | 54 % | 43 % |
Gallup | 21.05.2014[250] | 55 % | 42 % |
Gallup | 19.05.2015[252] | 60 % | 37 % |
Venezuela
Im Januar 2014 wurde ein Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe in die Nationalversammlung eingebracht.[253] Eine erste Abstimmung wird für Ende 2015Vorlage:Zukunft erwartet.
Afrika
In vielen Staaten Afrikas steht Homosexualität unter Strafe, in einigen drohen lange Haftstrafen, in einigen wenigen sogar die Todesstrafe. Demnach kommt auch die Entwicklung neuer Gesetzesinitiativen zur staatlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare nur äußerst langsam voran.
Das einzige afrikanische Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung genießen, ist Südafrika (Stand: Februar 2015): Im November 2006 votierte das südafrikanische Parlament mit 230 zu 41 Stimmen für einen Gesetzentwurf, der den Zugang zur bürgerlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnete.[63]
Asien
Derzeit erlaubt kein asiatisches Land gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung. Relativ viele Staaten verhängen Strafen für homosexuelle Bürger und Bürgerinnen, deren Maß bis hin zur Todesstrafe reicht, und/oder schränken ihre Meinungsfreiheit ein. In einigen wenigen asiatischen Ländern – wie zum Beispiel Israel und Nepal – gibt oder gab es jedoch Bemühungen, gleichgeschlechtliche Paare von staatlicher Seite her anzuerkennen.
Republik China
Im Oktober 2013 wurde ein Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in das Parlament eingebracht.[254] Die erste Lesung fand im Dezember 2014 statt.[255]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Academia Sinica’s Institute of Sociology | 09.07.2013[256] | 53 % | 37 % |
In der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen betrug die Zustimmungsrate 78 %.[256] Noch vor zehn Jahren waren 25 % dafür und 55 % dagegen.[257]
Israel
Israel erkennt als einziges Land Asiens gleichgeschlechtliche Ehen an, die in anderen Ländern geschlossen wurden. Im Mai 2012 und im Dezember 2013 scheiterten Anträge zur Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung im Parlament.[258]
Japan
Um in Japan das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen, bedürfte es einer verfassungsändernden Mehrheit im japanischen Parlament, denn in Artikel 24 der japanischen Verfassung heißt es: „Die Ehe soll nur auf dem gegenseitigen Einvernehmen beider Geschlechter basieren und durch die Kooperation sowie gleichen Rechte von Mann und Frau als Basis aufrechterhalten werden.“[259]
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Nihon Yoron Chosa-ka | 02.03.2014[260] | 42,3 % | 52,4 % |
Hiroshima Shudo | 28.11.2015[261] | 51,7 % | 41,3 % |
Kambodscha
Obwohl gleichgeschlechtliche Paare in Kambodscha kein Recht auf Eheschließung haben, gaben Behörden in den Provinzen Kandal, Takeo, Prey Veng and Kampong Chhnang innerhalb der letzten zwanzig Jahre Heiratsurkunden an insgesamt mindestens 15 lesbische Paare aus.[262]
Nepal
2008 hat der Oberste Gerichtshof des Landes entschieden, dass jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten ist.[263] Die 2010 eingesetzte Kommission zum Studium der Gesetzeslage anderer Länder veröffentlichte im Februar 2015 ihren Bericht mit der Empfehlung, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.[264]
Thailand
Im Jahre 2014 befand sich ein Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe im thailändischen Parlament. Dieser Gesetzentwurf stieß bei ersten Beratungen auf Zustimmung einer Mehrheit im Parlament, rückte jedoch aufgrund der aufflammenden politischen Krise in Thailand in den Hintergrund.[265]
Türkei
Während der Neuschreibung der türkischen Verfassung forderte die Oppositionspartei BDP eine Liberalisierung der Ehegesetze und die gleichgeschlechtliche Ehe einzubeziehen. Die größte Oppositionspartei des türkischen Parlamentes, die CHP, unterstützte den Vorschlag. Die größte Partei im Parlament AKP ist gegen die gleichgeschlechtliche Ehe, obwohl Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan, der Parteivorsitzende der AKP, bei der Gründung seiner Partei im Jahre 2002, noch komplett gleiche Rechte für LGBT-Bürger unterstützte. Als Antwort auf eine Anfrage der Barış ve Demokrasi Partisi, ist eine parlamentarische Diskussion über die gleichgeschlechtliche Ehe dann zu erwarten, wenn alle politischen Parteien sich in den Ausschüssen versammeln, um eine neue Verfassung zu etablieren.[266][267] In einer Umfrage der türkischen Haltung zur Sexualität, unterstützten 3,6 % der Türken die gleichgeschlechtliche Ehe.[268]
Australien und Ozeanien
Australien
In Australien haben gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung.
Am 13. September 2013 kündigte die Regierung des Australian Capital Territory (ACT) einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe im ACT an.[269] Am 10. Oktober 2013 kündigte der australische Justizminister George Brandis im Namen der konservativen Bundesregierung an, dass die Bundesregierung dagegen vor Gericht ziehen würde, sollte das ACT die Eheöffnung für sich allein beschließen.[270] Die Regierung des ACT ignorierte jedoch die Aussagen des Justizministers und so beschloss das Parlament des ACT am 22. Oktober 2013 die Öffnung der Ehe im ACT.[271] Die konservative australische Regierung machte ihre Drohung wahr, legte Einspruch vor dem obersten Gerichts Australiens ein und bekam Recht, so dass das Gesetz zur Öffnung der Ehe im ACT am 12. Dezember 2013 für nichtig erklärt wurde. Das Oberste Gericht Australiens begründete die Aufhebung des Gesetzes allerdings nicht damit, dass gleichgeschlechtliche Paare kein Recht auf Eheschließung hätten, sondern damit, dass wenn die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt wird, dies nur bundesweit möglich ist und nicht in einem Teil Australiens allein. Die Bundesregierung sei frei darüber zu entscheiden, ob sie die gleichgeschlechtliche Ehe in ganz Australien einführen wolle.[272][273] Die derzeitige (konservative) australische Regierung spricht sich allerdings weiterhin in weiten Teilen gegen die Öffnung der Ehe aus.
Wie bereits im Sommer 2014 zum ersten Mal bekannt geworden, sprechen sich im australischen Parlament immer mehr Abgeordnete für eine freie Abstimmung ohne Fraktionszwang zur Eheöffnung aus. Nach dem Coming-Out des Schwimmstars Ian Thorpe im australischen Fernsehen im Jahre 2014, war im darauffolgenden Jahr das irische Referendum zur Eheöffnung ein weiterer Auslöser für eine erneute Debatte. Es ist allerdings ungewiss. ob es im Parlament eine Mehrheit für die Ehe-Öffnung geben wird, da sich nach wie vor viele Abgeordnete der Regierungsparteien und auch der Premierminister Tony Abbott gegen die Eheöffnung aussprechen. Aus diesem Grunde wird die Liberal Party of Australia, die größte Regierungspartei, im August dieses JahresVorlage:Zukunft über die Freigabe der Abstimmung für ihre Abgeordneten beraten und entscheiden.
Umfrageinstitut | Datum | Dafür | Dagegen |
---|---|---|---|
Crosby Textor | 22.06.2014[274] | 72 % | 21 % |
Neuseeland
In Neuseeland, mit Ausnahme Tokelaus, haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Am 17. April 2013 stimmte das neuseeländische Parlament in dritter und letzter Lesung für ein Gesetz zur eherechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare. Es trat im August 2013 in Kraft.[275]
US-amerikanisches Territorium Guam
Im US-amerikanischen Territorium Guam wurde im Juni 2015 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.[276]
Britisches Territorium Pitcairn
Im britischen Territorium Pitcairninseln wurde die Ehe unter gleichgeschlechtlichen Paaren im Mai 2015 zugelassen.[277]
Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen
Viele Religionsgemeinschaften der Welt erlauben keine religiösen gleichgeschlechtlichen Ehen. Allerdings gibt es einige Glaubensgemeinschaften, welche gleichgeschlechtlichen Paaren religiöse Eheschließungen ermöglichen, von denen hier einige aufgeführt sind:
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau („weitgehende Gleichstellung“ von Trauung und Segnung)[278]
- Evangelische Kirche im Rheinland[279]
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz[280]
- Evangelische Landeskirche in Baden[281]
- Dänische Volkskirche[282]
- Schwedische Kirche[283]
- Norwegische Kirche[284]
- Isländische Staatskirche[285]
- Vereinigte Protestantische Kirche Frankreichs[286]
- Quäker im Vereinigten Königreich[287]
- United Church of Christ (USA)
- United Church of Canada
- United Reformed Church (Vereinigtes Königreich)
- Presbyterian Church (U.S.A.)[288]
- Anglican Church of Canada
- Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika[289]
- Teile des Reformjudentums (insbesondere in den USA)
- Metropolitan Community Church (weltweit)
- Unity Church (weltweit)
- Unitarier (weltweit)
Siehe auch
- Eingetragene Partnerschaft
- Gesetzgebung zur gleichgeschlechtlichen Ehe
- Gesetze zur Homosexualität
- Regenbogenfamilie
- Lebensformenpolitik
Literatur
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- Marc Schüffner: Eheschutz und Lebenspartnerschaft, eine verfassungsrechtliche Untersuchung des Lebenspartnerschaftsrechts im Lichte des Art. 6 GG (= Schriften zum öffentlichen Recht, Band 1077). Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12438-1 (Dissertation FU Berlin 2006, 789 Seiten).
- Manfred Bruns, Rainer Kemper: LPartG – Handkommentar. 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1182-0.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 30. April 2012, abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Philipp Guttmann: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. Abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 9. Januar 2014, abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Felicitas Kock: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 29. Mai 2013, abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 22. März 2013, abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 4. März 2015, abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 3. April 2015, abgerufen am 25. Mai 2015 (english).
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 25. Mai 2015, abgerufen am 25. Mai 2015.
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 16. November 2014, abgerufen am 25. Mai 2015 (français).
- ↑ Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. In: Interner Lua-Fehler: Der Interpreter beendet sich mit dem Status 127. 25. Mai 2013, abgerufen am 25. Mai 2015 (français).
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- ↑ FDP versichert Union Koalitionstreue
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