Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Am 29. Juni 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz geht im Kern zurück auf das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr im Jahre 2005 zustande kam.

Ausführliche Version in der Wikipedia.

Homosexuelle Aspekte

Das Gesetz enthält rechtliche Neuerungen u.a. zu Diskriminierung und Benachteiligung wegen sexueller Identität im Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.


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