HomoWiki:Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung

Aus HomoWiki
Version vom 28. Juli 2006, 20:39 Uhr von A wolfgang (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In Artikeln zu Gesetzen werden in einer Infobox Basisdaten angegeben, mit deren Hilfe das Gesetz an der angegebenen Fundstelle aufgefunden und die aktuell geltende Gesetzesfassung festgestellt werden könnte oder kann.

Trotz allen Bemühens um Aktualität kann hierbei nicht ausgeschlossen werden, dass die letzten Änderungen nicht taggenau auf dem neuesten Stand sind!

Die Angaben zum Inkrafttreten von Änderungen können nur ein erster Hinweis sein. Die genaue Feststellung des für einen konkreten Fall geltenden Gesetzestextes erfordert eine Prüfung anhand aller Änderungsgesetze, zumal Übergangsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehen können.

Jedes Gesetz, das ein bestimmtes Gesetz ändert, gibt zugleich an, durch welches Gesetz (mit Fundstelle) das Gesetz zuvor zuletzt geändert wurde. Auf diese Weise können alle Änderungen rückverfolgt werden.


Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.