Eingetragene Lebenspartnerschaft

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Als eingetragene Partnerschaften werden häufig gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Formen des Zusammenlebens eines Paares genannt, die neben der Ehe bestehen und entweder nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglichen, oder aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren eine Alternative zur Ehe bieten sollen.

In Deutschland wird diese Rechtsform Lebenspartnerschaft (oder im Volksmund auch Homo-Ehe) genannt; sie steht hier nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen.

Das weltweit erste Gesetz über eine eingetragene Partnerschaft wurde am 7. Juni 1989 in Dänemark erlassen. Für diese Partnerschaft, die nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Ehe, aber

  • eingetragene Partner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, jedoch kann (seit einer späteren Gesetzesänderung) ein Partner das leibliche oder aus Dänemark stammende Adoptivkind des anderen Partners adoptieren, so dass es zum gemeinsamen Kind wird,
  • Vorschriften, die auf das Geschlecht eines Ehegatten abstellen, gelten nicht,
  • Vorschriften in internationalen Verträgen gelten nur, wenn alle Vertragsparteien dies billigen,
  • anders als eine Eheschließung ist die Begründung einer solchen Partnerschaft nur standesamtlich möglich (nicht auch durch eine religiöse Zeremonie).

Eingetragene Partnerschaften gibt es in folgenden Ländern (mit Jahr der Einführung und Bezeichnung - kursiv: auch für verschiedengeschlechtliche Paare allgemein zugänglich):

Dänemark 1989 registreret partnerskab
Norwegen 1993 registrert partnerskap
Schweden 1995 registrerat partnerskap
Grönland 1996 registreret partnerskab
Island 1996 staðfesta samvist
Niederlande 1998 geregistreerd partnerschap
Frankreich 1999 pacte civil de solidarité
Belgien 2000 gesetzliches Zusammenwohnen
Deutschland 2001 Lebenspartnerschaft
Finnland 2002 rekisteröity parisuhde/registrerat partnerskap
Luxemburg 2004 partenariat (enregistré)
Neuseeland 2005 civil union
Großbritannien und Nordirland 2005 civil partnership
Andorra 2005 union estable de parella
Slowenien 2006 registrirana istospolna partnerska skupnost
Tschechien 2006 registrované partnerství
Schweiz (ab 2007 - Gesetz v. 2005) Partnerschaftsgesetz|eingetragene Partnerschaft

Regional bestehen eingetragene Partnerschaften u. a. in folgenden Ländern:

Argentinien (Buenos Aires, Rio Negro) 2003 unión civil
Australien (Tasmanien) 2004 significant relationship¹
Brasilien (Rio Grande do Sul) 2004 união estavel (registrada)
Italien (Toskana und 9 weitere Regionen) civil union
Kanada (Neuschottland) 2001 domestic partnership
Kanada (Québec) 2002 union civile/civil union
Spanien (u.a. Katalonien) 1998 union estable de parella (u.a.)
Vereinigte Staaten von Amerika:
Connecticut 2005 civil union
District of Columbia 2002 domestic partnership
Hawaii 1997 reciprocal beneficiary relationship
Kalifornien 1999/2005 domestic partnership/civil union
Maine 2004 domestic partnership
New Jersey 2004 domestic partnership
Vermont 2000 civil union

¹Eine "significant relationship" kann auch als formlose Beziehung bestehen. Bei Registrierung im "Relationships Register" hat sie jedoch sofortige Wirkung, kann sie nur aufgrund förmlichen Antrags aufgelöst werden und ermöglicht sie ferner die Stiefkindadoption.

Dabei ist zu beachten, dass die Ehe in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und im US-Staat Massachusetts auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. In Südafrika ist nach einem entsprechenden Urteil des Verfassungsgerichts die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geplant.

Allerdings gibt es auch große Unterschiede zwischen diesen Regelungen. In manchen Ländern (z.B. Slowenien) und Regionen haben Partnerschaftseintragungen nur geringe Rechtswirkungen, in anderen stehen eingetragene Partnerschaften einer Ehe bis auf die Bezeichnung praktisch gleich. Letzteres gilt z.B. für Schweden, wo eingetragene Partner auch gemeinsam Kinder adoptieren können.

Siehe auch


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