Eingetragene Lebenspartnerschaft
Als eingetragene Partnerschaften werden häufig gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Formen des Zusammenlebens eines Paares genannt, die neben der Ehe bestehen und entweder nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglichen, oder aber auch verschiedengeschlechtlichen Paaren eine Alternative zur Ehe bieten sollen.
In Deutschland wird diese Rechtsform Lebenspartnerschaft (oder im Volksmund auch Homo-Ehe) genannt; sie steht hier nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
Das weltweit erste Gesetz über eine eingetragene Partnerschaft wurde am 7. Juni 1989 in Dänemark erlassen. Für diese Partnerschaft, die nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Ehe, aber
- eingetragene Partner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, jedoch kann (seit einer späteren Gesetzesänderung) ein Partner das leibliche oder aus Dänemark stammende Adoptivkind des anderen Partners adoptieren, so dass es zum gemeinsamen Kind wird,
- Vorschriften, die auf das Geschlecht eines Ehegatten abstellen, gelten nicht,
- Vorschriften in internationalen Verträgen gelten nur, wenn alle Vertragsparteien dies billigen,
- anders als eine Eheschließung ist die Begründung einer solchen Partnerschaft nur standesamtlich möglich (nicht auch durch eine religiöse Zeremonie).
Eingetragene Partnerschaften gibt es in folgenden Ländern (mit Jahr der Einführung und Bezeichnung - kursiv: auch für verschiedengeschlechtliche Paare allgemein zugänglich):
Dänemark | 1989 | registreret partnerskab |
Norwegen | 1993 | registrert partnerskap |
Schweden | 1995 | registrerat partnerskap |
Grönland | 1996 | registreret partnerskab |
Island | 1996 | staðfesta samvist |
Niederlande | 1998 | geregistreerd partnerschap |
Frankreich | 1999 | pacte civil de solidarité |
Belgien | 2000 | gesetzliches Zusammenwohnen |
Deutschland | 2001 | Lebenspartnerschaft |
Finnland | 2002 | rekisteröity parisuhde/registrerat partnerskap |
Luxemburg | 2004 | partenariat (enregistré) |
Neuseeland | 2005 | civil union |
Großbritannien und Nordirland | 2005 | civil partnership |
Andorra | 2005 | union estable de parella |
Slowenien | 2006 | registrirana istospolna partnerska skupnost |
Tschechien | 2006 | registrované partnerství |
Schweiz | (ab 2007 - Gesetz v. 2005) | Partnerschaftsgesetz|eingetragene Partnerschaft |
Regional bestehen eingetragene Partnerschaften u. a. in folgenden Ländern:
Argentinien (Buenos Aires, Rio Negro) | 2003 | unión civil |
Australien (Tasmanien) | 2004 | significant relationship¹ |
Brasilien (Rio Grande do Sul) | 2004 | união estavel (registrada) |
Italien (Toskana und 9 weitere Regionen) | civil union | |
Kanada (Neuschottland) | 2001 | domestic partnership |
Kanada (Québec) | 2002 | union civile/civil union |
Spanien (u.a. Katalonien) | 1998 | union estable de parella (u.a.) |
Vereinigte Staaten von Amerika: | ||
Connecticut | 2005 | civil union |
District of Columbia | 2002 | domestic partnership |
Hawaii | 1997 | reciprocal beneficiary relationship |
Kalifornien | 1999/2005 | domestic partnership/civil union |
Maine | 2004 | domestic partnership |
New Jersey | 2004 | domestic partnership |
Vermont | 2000 | civil union |
¹Eine "significant relationship" kann auch als formlose Beziehung bestehen. Bei Registrierung im "Relationships Register" hat sie jedoch sofortige Wirkung, kann sie nur aufgrund förmlichen Antrags aufgelöst werden und ermöglicht sie ferner die Stiefkindadoption.
Dabei ist zu beachten, dass die Ehe in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada und im US-Staat Massachusetts auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. In Südafrika ist nach einem entsprechenden Urteil des Verfassungsgerichts die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geplant.
Allerdings gibt es auch große Unterschiede zwischen diesen Regelungen. In manchen Ländern (z.B. Slowenien) und Regionen haben Partnerschaftseintragungen nur geringe Rechtswirkungen, in anderen stehen eingetragene Partnerschaften einer Ehe bis auf die Bezeichnung praktisch gleich. Letzteres gilt z.B. für Schweden, wo eingetragene Partner auch gemeinsam Kinder adoptieren können.
Siehe auch
- Gesetzeslage zur Homosexualität
- Lebenspartnerschaftsgesetz (Deutschland)
- Partnerschaftsgesetz (Schweiz)
- Gesetzliches Zusammenwohnen (Belgien)
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