Friedrich Sponer
Friedrich Sponer, Richter dem in der NS-Zeit bis 1939 eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung der verschärften Form des § 175 zukam.
Friedrich Sponer war bis 1939 in Berlin für 'Unzuchtsachen' zuständiger Amtsgerichtsrat. 1939 wurde er zum Kriegsgerichtsrat befördert (Kriegsgericht: unterste Instanz der Militärgerichtsbarkeit in der NS-Zeit) und arbeitete als Vertreter der Staatsanwaltschaft am Kriegsgericht Potsdam. In der Zeit nach 1945 wurde Sponer wiederholt auch als 'Blutrichter' bezeichnet.
Pretzel spricht von der "herausragenden Rolle bei der Durchsetzung der verschärften, nationalsozialistsich motivierten Strafrechtsprechung", die Sponer einnahm. Aus seiner "Abscheu gegen Homosexuelle" habe er nie einen Hehl gemacht. "Seine drakonischen Urteile dienten der Abschreckung und stießen zuweilen selbst bei Staatsanwälten auf Unbehagen." Sponer habe des öfteren generalisierend betont, dass eine "feige hinterhältige Art ... bei Homosexuellen üblich" sei.
An Sponers harte Urteile erinnert sich auch Harry Pauly: “Ich erinnere mich da auch noch an einen Berliner Richter, der in die Schwulengeschichte eingegangen ist. Der hieß Sponer und war ein einmaliges Schwein. Wenn der Schwule abzuurteilen hatte, dann fielen die Strafen immer ganz besonders hart aus.”
Literatur
- Andreas Pretzel: NS-Opfer unter Vorbehalt: homosexuelle Männer in Berlin nach 1945. Münster / Hamburg / London 2002 (insbes. zu Richter Friedrich Sponer, S. 31 ff.)
- Ursula Meinhard: "Alles, was dem Volke nützt, ist Recht." Urteile Berliner Gerichte. in: Andreas Pretzel, Gabriele Roßbach: "Wegen der zu erwartenden hohen Strafe ..." Homosexuellenverfolgung in Berlin 1933 - 1945. Berlin, 2000