Schaumweinübertragung
Die Schaumweinübertragung
Entstehung:
Erstmalige hochoffizielle Erwähnung fand die Schaumweinübertragung am 03. August 2020, als sich zwei Tunten, die eine aus Dresden, die andere aus Mönchengladbach, unter Zuhilfenahme einer audiovisuellen Übertragung (Skype) trafen, um die Tortur durch eine Uniprüfung, die der Mönchengladbacher*in am selben Tag widerfahren war, mit Schaumwein zu begießen.
Durchführung:
Zur Durchführung sind mindestens zwei Tunten erforderlich, welche die Möglichkeit haben, sich mittels audiovisueller Übertragung über beliebige Entfernung hinweg zu verbinden. Des Weiteren ist für die Durchführung Schaumwein der kosteneffizientesten Sorte (-→ siehe: Kosteneffizienz) von Nöten! Er sei im besten Falle von trockener Natur!
Es sei außerdem ein Anlass gegeben, den die Anwesenden einer Schaumweinübertragung als würdig empfinden. Dieser Anlass sei unabhängig von Uhrzeit, Jahreszeit und Umweltbedingungen. Man kann eine Schaumweinübertragung also jederzeit und überall durchführen. Bei der Durchführung darf das erforderliche Mindestmaß an Schangeligkeit aber nicht unterschritten werden, sonst ist es keine Schaumweinübertragung!
Varianten ersten Grades:
- Die große Schaumweinübertragung (mehr als drei Teilnerhmer*innen)
- Die Schaumweinflutübertragung (mit einer nicht mehr bezifferbaren Schaumweinmenge)
- Die Schaumweinnotfallübertragung (spontan, wenn die Not am größten ist)
- Die schäbige Schaumweinübertragung (...)
- Die Schaumweinübertragung (ohne Schaumwein)
Varianten zweiten Grades:
- Die große Schaumweinflutübertragung
- Die große Schaumweinnotfallübertragung
- Die große, schäbige Schaumweinübertragung
- Die Schaumweinflut-Notfallübertragung
- Die schäbige Schaumweinflutübertragung
usw.
Varianten dritten Grades:
- Die große, schäbige Schaumweinflutübertragung
- Die große Schaumweinflut-Notfallübertragung
usw.
Aktuelle Diskussion:
Derzeit verlagert sich die Debatte um das Thema Schaumweinübertragung auf die Frage, inwiefern Schaumwein als einziges Hilfsmittel für eine Übertragung zulässig bzw. notwendig ist. Fragen wie „Braucht man wirklich einen Schaumwein für eine Übertragung?“ oder „Ist nicht auch eine Hugo gut genug?“ werden heiß diskutiert.
Klärung wird unter anderem eine Testreihe bringen...