Friedrich Sponer
Friedrich Sponer, Richter dem in der NS-Zeit eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung der verschärften Form des § 175 zukam.
Friedrich Sponer war bis 1939 in Berlin für 'Unzuchtsachen' zuständiger Amtsgerichtsrat. 1939 wurde er zum kriegsgerichtsrat befördert und arbeitete als Vertreter der Staatsanwaltschaft am Kriegsgericht Potsdam. In der Zeit nach 1945 wurde Sponer wiederholt auch als 'Blutrichter' bezeichnet.
Pretzel spricht von der "herausragenden Rolle bei der Durchsetzung der verschärften, nationalsozialistsich motivierten Strafrechtsprechung", die Sponer einnahm. Aus seiner "Abscheu gegen Homosexuelle" habe er nie einen Hehl gemacht. "Seine drakonischen Urteile dienten der Abschreckung und steißen zuweilen selbst bei Staatsanwälten auf Unbehagen." Sponer habe des öfterne generalisierend betont, dass eine "feige hinterhältige Art ... bei Homosexuellen üblich" sei.
Literatur
Andreas Pretzel: NS-Opfer unter Vorbehalt: homosexuelle Männer in Berlin nach 1945. Münster / Hamburg / London 2002 (insbes. zu Richter Friedrich Sponer, S. 31 ff.) Ursula Meinhard: "Alles, was dem Volke nützt, ist Recht." Urteile Berliner Gerichte. in: Andreas Pretzel, Gabriele Roßbach: "Wegen der zu erwartenden hohen Strafe ..." Homosexuellenverfolgung in berlin 1933 - 1945. Berlin, 2000