Übergalaktische Ønarchie: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Jens (Diskussion | Beiträge) K (Eine Kategorie entfernt, da diese nie weitere Artikel aufnehmen wird) |
||
Zeile 35: | Zeile 35: | ||
Übergalaktisch ist die Ønarchie einerseits, weil es obergeil ist mit - ''nicht in'' - ihr zu leben und sie sich andererseits auf kein geografisches Staatsgebiet festlegt und sich im Prinzip als universell begreift. Bevölkerung ist, wer immer sich als solche ansieht, egal aus welcher Galaxis x nun stammen möge. Feste Bürger*innenrechte mit Privilegien, Voraussetzungen oder Pflichten gibt es ohnehin keine. | Übergalaktisch ist die Ønarchie einerseits, weil es obergeil ist mit - ''nicht in'' - ihr zu leben und sie sich andererseits auf kein geografisches Staatsgebiet festlegt und sich im Prinzip als universell begreift. Bevölkerung ist, wer immer sich als solche ansieht, egal aus welcher Galaxis x nun stammen möge. Feste Bürger*innenrechte mit Privilegien, Voraussetzungen oder Pflichten gibt es ohnehin keine. | ||
[[Kategorie:Tuntologie | [[Kategorie:Tuntologie]] |
Version vom 7. August 2017, 11:11 Uhr
Die Übergalaktische Ønarchie (von griech. uebegalaxías:obergeil und onarchon:ohne Macht herrschend) ist eine tuntische Herrschaftsform, die eine Mischform aus Monarchie und Anarchie darstellt. Die Anarchie wird dabei durch eine einzelne regierende Person, die Ønigin, auf Ewigkeit gesichert. Dies wird ermöglicht durch einen Gesellschaftsvertrag mit einer rigiden wie simple Gesetzgebung, die sich im Kern auf zwei Gesetze beruft. Durch die Wirkung dieser Gesetze, leben die Menschen in der Übergalaktische Ønarchie in einer De-facto-Anarchie. Auf der subliminalen Ebene wird dies in der Hauptsache durch dauernde Verzögerungen und allgemeine Verwirrung gesichert.
Gesellschaftsvertrag des Øniginnenunreichs
Wir, die Bevölkerung des Übergalaktischen Øniginnenunreiches stützen uns auf folgende in Stein gestöckelte Satztrümmer. Mögen sie unsere Gemeinschaft zur Ausschweifung verleiten und wir alle durch sie in ewiger Schäbigkeit erblühen. So wahr uns die Große Tunte mit ihrer Anwesenheit ihre Anwesenheit demonstriert! (Und ja, wir waren schaumweinschwanger als wir das hier in diesen Stein getreten haben!)
- 1. Gesetz
- "Die Ønigin ist mit unbeschränkter politischer Macht ausgestattet."
- 2. Gesetz
- "Die Ønigin darf ihre Macht unter keinen Umständen einsetzen."
- Die Neun Erläuterungen
- Die Ønigin ist eine Einzelperson. Es gibt nur eine einzige Ønigin. Es können zwar weitere Øniginnen ernannt werden, die einzige bleibt aber die echte. Verwirrungen, die dadurch entstehen, sind gewollt.
- Sie allein hält bis in alle Zeit alle Gewalten der Gemeinschaft: Legislative, Judikative und Exekutive.
- Sie bleibt Ønigin bis sie den Titel ablegt, verliert oder stirbt. Richtet in jedem Fall ein Bankett mit der speziellen Spezialsuppe aus!
- Es ist tatsächlich unmöglich, dass die Ønigin diese Macht einsetzt, da sie sobald sie Gebrauch von politischer Macht machen würde, keine Ønigin mehr wäre.
- Für diesen Fall oder den Todesfall, ist eine absichtlich komplex und verwirrend zu haltende Erbfolge vorgesehen. Diese soll vor allem aufrecht erhalten werden durch symbolische Merhfach- und Inzesthochzeiten, sowie zahlreiche und teils kreisförmige Adoptionsbeziehungen. Gelingt es einer Person die Erbfolge genau zu bestimmen, sind augenblicklich mehrere Adoptionen vorzunehmen, die alles auf den Kopf stellen und monatelange Berechnungen nötig machen.
- Die Ønigin steht mehr oder weniger in der Pflicht der Bevölkerung ein Vorbild zu sein. Daher sollte sie faul sein und sich das Leben möglichst erträglich machen.
- Dafür hält sie - auch aus aus historischen Entwicklungen heraus - eine Hand voll Privilegien:
- Ihr steht jederzeit ein kleines Stück Land mit einer Hütte zu. Wo und in welchem Ausmaß bestimmt sich informell.
- Sämtliche Tiere die mit ausgefallenen Merkmalen geboren sind, werden der Ønigin überantwortet.
- Die Ønigin hat ein Gefolge, dass sie selbst bestimmt. Dies erfolgt durch die wahl- und konsequenzlose Ernennung sinn- und machtfreier Ministerinnen und ähnlichem.
- Zu allen möglichen Anlässen wird ein Bankett gegeben, zu dessen Ausrichtung die Bevölkerung beiträgt. Insbesondere dann, wenn die Amtsperiode einer Ønigin endet (warum auch immer). Zu diesem Ereignis wird üblicherweise die spezielle Spezialsuppe gereicht. Sie erleichtert Euch die Bestimmung der Nachfolgerin.
- Die Privilegien können mangels Machtausübung freilich nicht gewaltsam politisch durchgesetzt werden (dazu wäre jede bisher regierende Ønigin allerdings ohnehin zu faul gewesen). Aber seid so nett und helft der Alten, Ihr seid auch immer eingeladen zum Fest zu bleiben.
- Ja, daraus folgt, dass die Ønigin praktisch einen grotesken Gnadenhof betreibt, auf dem dauernd Partys mit ihrem machtlosen Hofstaat stattfindet, was ihr verständlicherweise auch mal auf die Nerven fällt.
Gesellschaftliche Realität
Unter enormem Schaumweinkonsum florieren Kreativität und Freigeistigkeit im Øniginnenunreich. Dauernd ist irgendwo eine Show und irgendwex macht 'ne Flasche auf. Eigentlich alles wird "informell" geregelt. Außerdem soll der Sex der Bevölkerung sehr gut sein. Dafür sorgt neben weiteren Faktoren die willkürliche und offiziell-inoffizielle Ernennung von Einzelpersonen zum Fickwart durch die Ønigin und ihr Gefolge.
Das Haupt(abfall)produkt des Øniginnenunreichs sind Glasscherben von zerbrochenen Schaumweinkelchen.
Begriffsklärungen
Ønarchie kommt genau so viel von Anarchie, wie auch von Monarchie. Da es zur Monarchie wegen der Anarchie nicht kommt, ist die Ønigin auch keine Königin und hat daher auch kein K. Weil sie aus der Reihe tanzt, wird Ö zum Ø. Das wird zwar gleich ausgesprochen, muss aber sein, weil es mehr Arbeit beim Tippen macht und Verwirrung stiftet.
Übergalaktisch ist die Ønarchie einerseits, weil es obergeil ist mit - nicht in - ihr zu leben und sie sich andererseits auf kein geografisches Staatsgebiet festlegt und sich im Prinzip als universell begreift. Bevölkerung ist, wer immer sich als solche ansieht, egal aus welcher Galaxis x nun stammen möge. Feste Bürger*innenrechte mit Privilegien, Voraussetzungen oder Pflichten gibt es ohnehin keine.