Notfalltaufkommando: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HomoWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Notfalltaufkommando (auch NTK bzw. P.T.K., Patinnen-Tauf-Kommando) ist eine Sondereinheit zur Taufe von Tunten*Kings. Das NTK wurde eingerichtet um No…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das Notfalltaufkommando (auch NTK bzw. P.T.K., Patinnen-Tauf-Kommando) ist eine Sondereinheit zur [[Taufe]] von [[Tunte]]n*Kings. Das NTK wurde eingerichtet um Nottaufen im Falle von Katastrophen schnell durchzuführen, ohne das lange Pat*innen gesucht werden müssen. Die Taufe läuft nach Möglichkeit gemäß des [[Tuntengesetz|TuntG]] ab. Als solche Katastrophen gelten beipielsweise Kriegszustände, Naturkatastrophen, [[Sekt]]-Lieferengpässe und weitere lebenbedrohliche Situationen. Ebenfalls können mit dem Kommando missglückte Taufen anerkannter Getaufter nachgeholt werden, auch im Falle großer räumlicher Distanz der einzelnen [[Ritual]]teilnehmer*innen. Es empfiehlt sich, das Ritual dann per Webcamkonferenz abzuhalten und dies zu dokumentieren. Dabei beträufelt sich der*die Täufling*in dann selbst mit Sekt, während die Pat*innen welchen gegen ihre Webcams spritzen (Ja, gemeint ist mit den Fingern). Für Schaden der eventuell an Webcams oder sonstiger Technik aufkommt, haftet das jeweilige Referat der Pat*innen.
Das Notfalltaufkommando (auch NTK bzw. P.T.K., Patinnen-Tauf-Kommando) ist eine Sondereinheit zur [[Tuntentaufe|Taufe]] von [[Tunte]]n*Kings. Das NTK wurde eingerichtet um Nottaufen im Falle von Katastrophen schnell durchzuführen, ohne das lange Pat*innen gesucht werden müssen. Die Taufe läuft nach Möglichkeit gemäß des [[Tuntengesetz|TuntG]] ab. Als solche Katastrophen gelten beipielsweise Kriegszustände, Naturkatastrophen, [[Sekt]]-Lieferengpässe und weitere lebenbedrohliche Situationen. Ebenfalls können mit dem Kommando missglückte Taufen anerkannter Getaufter nachgeholt werden, auch im Falle großer räumlicher Distanz der einzelnen [[Ritual]]teilnehmer*innen. Es empfiehlt sich, das Ritual dann per Webcamkonferenz abzuhalten und dies zu dokumentieren. Dabei beträufelt sich der*die Täufling*in dann selbst mit Sekt, während die Pat*innen welchen gegen ihre Webcams spritzen (Ja, gemeint ist mit den Fingern). Für Schaden der eventuell an Webcams oder sonstiger Technik aufkommt, haftet das jeweilige Referat der Pat*innen.


Eine ordentliche Taufe kann später nachgeholt werden, ist allerdings nicht zwingend erforderlich, wenn der Notfall vom [[Genealogieamt]] als anerkannt gilt. Wird die Taufe nachgeholt, so bleibt eine anerkannte Nottaufe weiterhin als zusätzliche Eintragung im Register erhalten.
Eine ordentliche Taufe kann später nachgeholt werden, ist allerdings nicht zwingend erforderlich, wenn der Notfall vom [[Genealogieamt]] als anerkannt gilt. Wird die Taufe nachgeholt, so bleibt eine anerkannte Nottaufe weiterhin als zusätzliche Eintragung im Register erhalten.
Zeile 6: Zeile 6:
*[[Lilly Putt]]
*[[Lilly Putt]]
*[[Brigitte Oytoy]]
*[[Brigitte Oytoy]]
*[[Dolly Bastard]]

Aktuelle Version vom 21. November 2012, 18:33 Uhr

Das Notfalltaufkommando (auch NTK bzw. P.T.K., Patinnen-Tauf-Kommando) ist eine Sondereinheit zur Taufe von Tunten*Kings. Das NTK wurde eingerichtet um Nottaufen im Falle von Katastrophen schnell durchzuführen, ohne das lange Pat*innen gesucht werden müssen. Die Taufe läuft nach Möglichkeit gemäß des TuntG ab. Als solche Katastrophen gelten beipielsweise Kriegszustände, Naturkatastrophen, Sekt-Lieferengpässe und weitere lebenbedrohliche Situationen. Ebenfalls können mit dem Kommando missglückte Taufen anerkannter Getaufter nachgeholt werden, auch im Falle großer räumlicher Distanz der einzelnen Ritualteilnehmer*innen. Es empfiehlt sich, das Ritual dann per Webcamkonferenz abzuhalten und dies zu dokumentieren. Dabei beträufelt sich der*die Täufling*in dann selbst mit Sekt, während die Pat*innen welchen gegen ihre Webcams spritzen (Ja, gemeint ist mit den Fingern). Für Schaden der eventuell an Webcams oder sonstiger Technik aufkommt, haftet das jeweilige Referat der Pat*innen.

Eine ordentliche Taufe kann später nachgeholt werden, ist allerdings nicht zwingend erforderlich, wenn der Notfall vom Genealogieamt als anerkannt gilt. Wird die Taufe nachgeholt, so bleibt eine anerkannte Nottaufe weiterhin als zusätzliche Eintragung im Register erhalten.

Einsatzkräfte