Tuntenadoption
Die Adoption ist ein Ritual der Tuntenwelt, bei dem eine Tunte eine andere als Tochter adoptiert. Rechtlich wird die Adoption durch Art. 8 ff. des Tuntengesetzes geregelt.
Sie ist gleichzeitig der Beginn der Tochterschaft, wie auch der Mutterschaft (falls es sich um die erste Adoption handelt). Beide Tunten, Mutter und Tochter erhalten damit einen neuen Status, der bei der traditionellen Tuntentaufe zum Tragen kommt. Aus den Reihen von Adoptionen ergeben sich ganze Tuntenstammbäume und Erbschaftslinien.
Konzept
Durch die Adoption werden grundsätzlich zwei Ziele angestrebt. In erster Linie dienen Tochter- und Mutterschaft dazu einer adoptierten, weniger erfahrenen Tunte eine erfahrenere Mentorin zur Seite zu stellen, die sich ihrer annimmt. Weiterhin ist und kann die Adoption insbesondere Ausdruck der Verbundenheit mehrerer Tunten sein, die sich dadurch im Familienverbund auch über räumliche Trennungen hinweg vereint fühlen. Das Ritual stellt weiterhin die Erwartung an die Ausführenden, dass sie selbstverantwortlich handeln und nur adoptieren um wen sie sich kümmern wollen und können.
Geschwisteradoption
Bei der eher seltenen Geschwisteradoption wird eine andere Tunte nicht als Abkömmling bzw. Zögling anerkannt, sondern als Bruder, Schwester bzw. Geschwister im Geiste. Somit werden die Beteiligten Familienmitglieder, ohne dass eine*r von beiden den erzieherischen Elternstatus einnimmt. Das Ritual selbst verläuft üblicherweise ähnlich formlos wie die anderen Formen der Adoption. In der Regel finden diese Adoptionen unter Tunten statt, die kein großes Erfahrungsgefälle aufweisen und sich als ebenbürtig verstehen. Diese Art der mitunter beidseitigen Adoption findet logischerweise häufig beidseitigem Einverständnis statt. Bei Tunten mit Müttern kommt es oft vor, dass diese schwerzhaft behaupten mit der Schwester (die möglicherweise auch eine Mutter hat) über einen gemeinsamen, unbekannten Vater verwandt zu sein. Drei Beispiele für solche Geschwisterpaare sind: Lenni&Luni, Chantalle&Isi und Biggy&Cosy
Durchführung, Dauer, Desadoption
Der eigentliche Durchführung der Adoption gilt als eines der unspektakulärsten Rituale, da der Tochter die Adoption nur formlos mitgeteilt wird und selten unter großem Aufwand oder Aufsehen, oft nur in ganz kleinem Kreis vorgenommen wird. Wie auch bei der Taufe ist keine Einwilligung seitens der anderen Partei notwendig. Zeug*innen müssen nicht vorhanden sein, da es rechtlich ausreicht, wenn die Mutter die Adoption anerkennt. Die Verbreitung der Nachricht der Adoption geschieht kaskadenartig durch alle Tunten die von der Adoption erfahren und wird schließlich durch das Genealogie-Amt festgehalten.
Aus der Sicht einiger Tuntenwissenschaftler*innen ist die Dauer des Rituals so zu verstehen, dass es nicht mit dem Verkünden der Adoption endet, sondern für die Dauer der Adoption anhält. Davon ausgehend wäre die Adoption das aufwändigste, weitreichendste und längste Ritual der Tuntenwelt.
Die Adoption ist dauerhaft angelegt, jedoch kommt es in seltenen Fällen zur Desadoption. Diese wird in TuntG Art. 9 geregelt. Die Desadoption zeugt häufig von einem Bruch zwischen Mutter und Tochter. Re-Adoption ist rechtlich zwar möglich, jedoch auch bei Versöhnung von ehemaliger Mutter und Tochter nicht bekannt.
Legitimitätsdiskurs
Wilde und unbedachte Adoptionen gelten als verpönt, da sie das gängige Konzept der Adoption aufweichen. Besonders geächtet sind auch jene Adoptionen bei denen eine Tunte adoptiert, die als noch nicht zur Mentorin geeignet angesehen wird. Diese Adoptionen werden in der Regel intensiv von starken Anhängerinnen des Tuntengesetzes als nicht legitim und ungültig gebrandmarkt.
Die Meinungen dazu, wann tunt geeignet ist um Mutter zu werden gehen weit auseinander und es existieren sowohl Forderungen nach einer Lockerung des gesetzlichen Rahmens, als auch solche, die die Festigung der Strukturen und Sanktionen für Zuwiderhandlungen verlangen.