Tuntenhochzeit
Die Tuntenhochzeit, bewusst nicht Tuntenehe genannt, kann als ein Ritual der Tuntenwelt ausgemacht werden. Es handelt sich dabei um eine formelle Vermählung ("Vertuntung") mindestens zweier Tunten. Dabei können beliebig viele Personen zusammen getraut werden, Dreier und andere Mehrfachkonstellationen werden in keinster Weise diskriminiert. Selbiges gilt für die Geschlechter der Partner*innen, diese können ebenfalls beliebig zusammengestellt sein. Es ist auch möglich in eine bereits bestehende Verbindung einzuheiraten und so eine Erweiterung zu schaffen oder mehrere Partner*innenschaften mit unterereinander nicht vertunteten Partner*innen einzugehen. Konkrete Regelungen für die Adoption bereits vorhandener oder neuer Kinder bestehen nicht, typischerweise werden aber alle Kinder des*der Angetrauten als die eigenen angenommen und es kommt somit zu einer großen Familienzusammenschließung. Es entstehen wie in klassischen Familienstrukturen ebenfalls Schwiegermütter, Schwägerinnen, etc..
Aus der Hochzeit leiten sich in keinem Fall sexuelle Verbindlichkeiten oder gar ein exklusiver Anspruch auf die Sexualität der*des anderen ab. Tuntenhochzeiten werden aus Liebe, Freundschaft, materieller Not der Eltern und/oder Spaß vollführt und in aller Regel im Rahmen einer Feier mit Freunden und (Tunten-)Familie begangen.
Bedeutung
Diese Konzeptualisierung der Tuntenhochzeit stellt einerseits eine Parodie auf die monogame, bürgerliche Ehe dar und führt die von Religionen und Nationalstaaten gesetzen Regeln ad absurdum. Auf diese Weise thematisieren diese Hochzeiten die gesetzliche Diskriminierung, der sich homosexuelle und trans*geschlechtliche Menschen überall auf der Welt ausgesetzt sehen. Auf der anderen Seite sind die Hochzeiten in den allermeisten Fällen auch ein Vereinnahmen dieser verwehrten Rechte, im Sinne einer Selbstermächtigungsstrategie. Die Tuntenfamilien legitimieren sich somit zunächst einmal für sich selbst, bekunden durch das Ritual ihre Bindung zueinander und konstituieren so über die gesetzlichen Grenzen hinweg ihre Beziehungen. Zusammen mit der Tuntentaufe und der Tuntenadoption formuliert sich dadurch implizit die Forderung nach einem gänzlich anderen Familienrecht, nach dem es den Menschen freigestellt ist, wie sie sich vergemeinschaften, ohne das Religionen oder Nationalstaaten darüber entscheiden, welche Verbindungen legitim sind und welche nicht.